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22-Jähriger verschickt Fahndungsplakat von Adolf Hitler

22-Jähriger verschickt Fahndungsplakat von Adolf Hitler

Wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Letztlich wurde das Strafverfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann aus dem Altkreis Gelnhausen vor, im Zeitraum von November 2019 bis April 2023 Bilder online verschickt zu haben, mit denen er den Holocaust und die Massenvernichtung von Juden im Dritten Reich verharmlost habe.

Beispielsweise versendete er ein stilisiertes Fahndungsplakat von Adolf Hitler mit dem Textzusatz „Vermisst seit 1945. Melde Dich. Deutschland braucht Dich.“

Im Zuge dieser Vorwürfe kam es dann in seinem Zimmer im elterlichen Haus zu einer polizeilichen Durchsuchungsaktion. Dort stießen die Ermittler unerwartet auf diverse Waffen, so beispielsweise auf zwei vollautomatische Gewehre. Außerdem eine Schreckschusswaffe, an die nachträglich eine Taschenlampe montiert worden war. In dem Zimmer fand sich ferner eine scharfe Patrone. Deswegen wurde gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Waffen wurden anschließend umfangreich von Spezialisten des Landeskriminalamtes untersucht, die feststellten, dass es sich nicht um scharfe, sondern um Softair-Waffen handelte.

Vor Gericht beteuerte der 22-Jährige, nichts von der Patrone gewusst zu haben. Sie gehörte seinem Vater, der das Zimmer von ihm in seiner Abwesenheit ohne sein Wissen als Lagerraum benutzt habe. Die Schreckschusswaffe habe sehr wohl ihm gehört, der Vater daran allerdings die nicht funktionsfähige Lampe angeschraubt. Sie sei dafür gedacht gewesen, sie bei einem Militaria-Treffen auszustellen.

Wegen der Ermittlungen hat der Soldat mittlerweile auch bei der Bundeswehr einigen Ärger bekommen. So seien bereits ein Disziplinar- sowie zeitweise ein Entlassungsverfahren gegen ihn angestrengt worden. Außerdem bestehe seit längerer Zeit gegen ihn eine Beförderungssperre.

Richter Christian Scheuermann stellte letztlich das Strafverfahren gegen die Geldauflage von 500 Euro an die Staatskasse ein. Als Gründe nannte er die lange Verfahrensdauer, der freiwillige Verzicht des Angeklagten auf sämtliche Waffen sowie der Umstand, dass dieser die bedenklichen Dateien als Jugendlicher verschickt habe. Nun sei es Aufgabe der Bundeswehr, die möglicherweise verfassungsfeindliche Gesinnung des Mannes zu überprüfen. / ls

Kommentare

1
Oldwhiteman
4 monate vor
Das soll unsere Zukunft sein und uns im Zweifel verteidigen?

22jährige, die noch bei ihren Eltern wohnen, rechtsextrem und in der Bundeswehr sind.

Gute Nacht, Deutschland.
Gefällt mir 3 Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Kommentar melden
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