Im Sommer 2024 flog er mit den acht und neun Jahre alten Buben gemäß Absprache in sein Heimatland. Geplant war, zum Ende der Sommerferien nach Deutschland zurückzukehren. Schließlich besuchte das eine Kind seinerzeit hier eine Schule, das andere den Kindergarten.
Offenbar waren die Flugtickets zurück auch gebucht, doch die Jungen traten die Reise nicht an. „Die Kinder wollten länger dortbleiben“, erklärte der Vater jetzt als Zeuge vor Gericht zur Begründung. Dorthin wurde er aus der Untersuchungshaft in Frankfurt vorgeführt. Da er gemeinsam mit seiner hier in Deutschland lebenden Ex-Frau das Sorgerecht hat, hat er sich damit möglicherweise der Kindesentziehung schuldig gemacht. Die hatte ihn deswegen angezeigt. Irgendwann wurde ein Haftbefehl gegen ihn verhängt, der vor wenigen Wochen bei seiner erneuten Einreise in das Bundesgebiet vollstreckt wurde.
Der Angeklagte versteht nicht, warum er jetzt in Haft sitzt, bekundete er im Gerichtssaal. Er sei freiwillig nach Deutschland eingereist in dem Bewusstsein, hier festgenommen zu werden. Grundgedanke sei gewesen, den Sachverhalt mit seinen Kindern zu klären. Seiner Aussage nach habe die Frau angeblich zugestimmt, dass die beiden Jungen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, drei bis vier Jahre in dem arabischen Land bleiben, um dort das Leben kennenzulernen. Die Ex-Partnerin bestritt diese Vereinbarung im Zeugenstand. Sie lebt derzeit im Altkreis Gelnhausen an einem geheimen Ort, weil sie Angst vor dem Angeklagten hat. Zeitweise hat sie daher auch schon im Frauenhaus Schutz gesucht.
Der 39-Jährige wurde vor Gericht von gleich zwei Anwälten verteidigt, die engagiert seine Freilassung forderten. Einer davon warf dem Staatsanwalt „staatliche Diskriminierung“ vor, weil dieser eine ordentliche Betreuung der Kinder in Afghanistan anzweifelte. Diese Äußerung solle er zurücknehmen, forderte der Advokat, was der Staatsanwalt ablehnte.
Richter Andreas Weiß lehnte eine sofortige Freilassung des Mannes ab, da er diesem keine günstige Sozialprognose bescheinigen könne. Wenn dieser heute freikäme, begehe er morgen schon wieder eine Straftat, weil er weiterhin die Kinder ihrer Mutter vorenthalte. Außerdem drohe dem 39-Jährigen wegen der Entziehung vor Gericht eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Letztendlich einigten sich alle Beteiligten auf einen Kompromiss. Die Verhandlung wurde zunächst bis Ende Februar unterbrochen. Der Angeklagte bleibt im Gefängnis, soll aber über Familie und Bekannte bis zu diesem Zeitpunkt den Rücktransport der Kinder nach Deutschland organisieren. Gelingt dies bis zu dem Fortsetzungstermin, kann der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe rechnen. / hd



Offenbar, weil sie vom politischen Dauerrauschen endgültig genug haben.
Gleichzeitig hält die Politik unbeirrt an der Erzählung vom „dringenden Bedarf an Fachkräften“ fest. Ein Blick in die täglichen Nachrichten zeigt allerdings, dass nur ein Bruchteil der Neuankömmlinge tatsächlich in diese Kategorie fällt.
Aber gut, warum sollte man sich von Fakten irritieren lassen, wenn man eine schöne Erzählung hat.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik und andere nüchterne Datensammlungen liefern zusätzliche Hinweise, doch auch das scheint niemanden zu stören.
Trotzdem sorgen Politikerinnen und Politiker gemeinsam mit diversen NGOs dafür, dass weiterhin neue Menschen in das ohnehin überlastete Sozialsystem einwandern.
Und als wäre das nicht genug, kommentieren professionelle Empörte und selbsternannte Aktivisten (ggf. gegen Bezahlung) das Ganze mit einer Leidenschaft, die dem Thema den Rest gibt.