Besonders hervorzuheben ist die Verwiegung eines Lebensmitteltransporters aus dem Main-Kinzig-Kreis; bei diesem wurde statt der erlaubten 3.500 Kilogramm eine Gesamtmasse von 7.100 Kilogramm festgestellt. Der Kleintransporter war somit mehr als doppelt so schwer wie erlaubt. Auf den Fahrer kommen nun ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro sowie ein Punkt im Fahrerlaubnisregister zu. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt.
Bei den Kontrollen stellten die Verkehrsspezialisten zudem zehn weitere Verstöße wegen Überladung, zwei Verstöße gegen die Sozialvorschriften sowie drei weitere Ordnungswidrigkeiten fest und ahndeten diese entsprechend. Die Bilanz des Tages: Bei 28 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge wurden Verstöße festgestellt. Zusätzlich zu dem kontrollierten Lebensmitteltransporter aus dem Main-Kinzig-Kreis mussten drei weitere Verkehrsteilnehmer vorerst stehen bleiben und das Gewicht ihres jeweiligen Fahrzeugs reduzieren. Die Polizei wird auch weiterhin ein Augenmerk auf Kleintransporter sowie den gewerblichen Personen- und Güterverkehr haben und weitere zielgerichtete Kontrollen durchführen.


