Während der mehrstündigen Kontrolle wurden zahlreiche Lastkraftwagen und Transporter überprüft, wobei die Verkehrsspezialisten mehrere Verstöße und in einigen Fällen teils gravierende Mängel feststellten. Beanstandet wurden unter anderem Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie technische Mängel an den Fahrzeugen. Zudem wurden vereinzelt fehlende beziehungsweise unvollständige Genehmigungen festgestellt. Als Beispiel kann hier die Kontrolle eines Fahrzeugtransporters auf der Bundesstraße 43a herangezogen werden. Der Lenker des Fahrzeuggespanns war ohne eingelegte Fahrerkarte unterwegs und das Unternehmen verfügte über keine Lizenz zur Teilnahme am Güterverkehr. Gegen den Fahrer sowie die Spedition wurden daher Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein Bauunternehmer aus dem Main-Kinzig-Kreis transportierte auf seinem Tieflader eine Baumaschine mit einer Breite von 3 Metern. Hierfür konnte er keine Ausnahmegenehmigung vorweisen. Darüber hinaus hatte der Fahrer eine fremde Fahrerkarte eingelegt, weshalb eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fälschens beweiserheblicher Daten gefertigt wurde.
Bei einem Sattelauflieger mit türkischer Zulassung war an einem Rad der seitliche Reifenmantel vollständig aufgerissen. Aufgrund der erheblichen Gefährdung für den Straßenverkehr wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Der Fahrer zahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 210 Euro.
Weiterhin konnten beim Auslesen der Fahrtenschreiber zweier Sattelzüge Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden, die ebenfalls Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich zogen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Kontrollen dieser Art einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Insbesondere im gewerblichen Güterverkehr können Verstöße erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden darstellen. Entsprechende Kontrollen werden auch künftig regelmäßig durchgeführt.
Quelle: PP Südosthessen




