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Mord in Afghanistan: Urteil im Landgericht Hanau erwartet

Mord in Afghanistan: Urteil im Landgericht Hanau erwartet

In der im Juli 2025 begonnenen Strafsache mit dem Vorwurf eines in Afghanistan begangenen Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hanau zeichnet sich nunmehr ein Verfahrensende ab. Am Freitag, 12.06.2026, ab 9:00 Uhr, sollen die Plädoyers eingeholt werden, am Montag, den 15.06.2026, ab 13:00 Uhr, ist mit einer Urteilsverkündung zu rechnen.

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Hintergrund dieses Strafverfahrens war, dass die Staatsanwaltschaft dem im Jahr 1955 in Afghanistan geborenen Angeklagten afghanischer Staatsangehörigkeit vorwarf, am 26.10.2015 in Kandahar/Afghanistan seinen Bruder getötet zu haben, wobei dem ein bereits seit längerer Zeit schwelenden Streit der Brüder um das Erbe des vorverstorbenen gemeinsamen Vaters vorausgegangen sein soll. Dabei soll der Angeklagte mehrere von dem Geschädigten verwaltete Grundstücke für sich allein beansprucht und den Geschädigten daher unter Drohungen zur Herausgabe grundstücksrelevanter Dokumente aufgefordert haben. Nachdem der Geschädigte dies verweigert haben soll, soll der Angeklagte sich entschlossen haben, seinen Bruder töten zu wollen.

Dies soll der Angeklagte nach Annahme der Staatsanwaltschaft in der Form umgesetzt haben, dass er sich mit einem zunächst in eine Decke eingewickelten Einzellader-Gewehr zum Haus seines Bruders in einem Ortsteil von Kandahar begeben haben soll, wo ihm die Tür durch seinen zu dieser Zeit 11-jährigen Neffen geöffnet worden sein soll. Der Angeklagte soll sich im Haus umgehend zu dem Geschädigten begeben und ohne ein weiteres Wort einmal auf seinen arglosen Bruder geschossen und ihn tödlich verletzt haben. Dabei soll der Angeklagte von dem damals 11-jährigen Sohn des Getöteten beobachtet worden sein. Im Anschluss soll der Angeklagte den Tatort sofort wieder verlassen haben.

Die Sache wurde vor einem deutschen Strafgericht verhandelt, obwohl die Tat nach der Anklageschrift in Afghanistan begangen worden sein soll, und sowohl der Angeklagte, wie auch sein mutmaßliches Opfer zum Zeitpunkt der Tat Ausländer waren.

Der Angeklagte wurde jedoch im Inland betroffen wurde. Der Sohn und die Tochter des Getöteten, die wie weitere Familienangehörige mittlerweile ebenso in Deutschland leben, zeigten den Angeklagten im Jahr 2024 an, nachdem sie ihn in Deutschland wiedergetroffen hatten. Außerdem ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt am Tatort mit Strafe bedroht, eine Auslieferung ist aber mangels diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Afghanistan nicht ausführbar. Daher wird eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts angenommen.

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Kommentare

1
Graf Arco
36 minuten vor
Das bringt doch nichts. Ich vermute mal dass Brudermord auch unter dem Taliban-Regime eine ziemlich ruchlose Tat darstellt. Also bitte nach Afghanistan abschieben, damit er nach den dortigen Gesetzen verurteilt wird zumal er zum Zeitpunkt der Tat noch afghanischer Staatsbürger war. Warum soll der deutsche Steuerzahler ihn hier alimentieren ? Damit ProAsyl sich wieder auf die Schulter klopfen kann ?
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