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Muslime pauschal beschuldigt: Hohe Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Muslime pauschal beschuldigt: Hohe Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Wegen zwei Fällen von Volksverhetzung ist ein 36-Jähriger zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro (130 Tagessätze zu jeweils 90 Euro) verurteilt worden. Der Gelnhäuser hatte zunächst kurz vor Weihnachten 2023 unter einem Pseudo-Namen einen Post im Internet verbreitet. Aufhänger für ihn waren Hinweise auf einen möglicherweise geplanten islamistischen Anschlag auf den Kölner Dom.

Dazu schrieb er unter einem Pseudo-Namen, nach dem geplanten Anschlag auf den Dom „müssen wir endlich deutlich machen, dass der Islam unser Feind ist“. Für Muslime gebe es keinen Platz in Deutschland. Sie sollten daher auch keine politischen Ämter hier im Land begleiten oder in Parlamenten sitzen, kommentierte er. Gut fünf Monate später wiederholte er diesen Eintrag und fügte noch die beiden Worte „Meine Rede“ hinzu. Die Beiträge wurden circa 44000-mal angeklickt und gut 500-mal mit dem Zusatz „gefällt mir“ gekennzeichnet.

Vor dem Amtsgericht Gelnhausen räumte der Angeklagte ein, dass dieser Tweet ihm „gründlich misslungen“ sei und er ihn so heute nicht noch einmal schreiben würde. Er war jedoch der Meinung, dass die Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Am Tag vor der Verfassung des Textes sei er noch zu Besuch im Fuldaer Dom gewesen. In dieser „christlich-katholischen Stimmung“ habe ihn der Vorfall in Köln besonders wütend gemacht. Auf Nachfrage ordnete er sich selbst politisch als „liberal“ ein. Er schreibe heute weiterhin Posts im Netz, allerdings nur noch in einem namentlich gekennzeichneten Account.

Die Vorfälle waren bereits in einer früheren Verhandlung vor Gericht verhandelt worden. Damals war der 36-Jährige zur Teilnahme an einem Online-Sozialtraining gegen Hass im Netz verpflichtet worden. Dieser Auflage kam er allerdings nicht nach, weil er die Teilnahme als „nicht zumutbar“ einschätzte, wie er heute sagte. Deswegen kam es nun zu einer neuen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft waren diese pauschalen Äußerungen nicht mit der Meinungsfreiheit gedeckt: „Hier wurde eine Linie deutlich überschritten.“ Er forderte die später verhängte Geldstrafe.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt den Angeklagten jedoch für unschuldig und forderte einen Freispruch. Der öffentliche Frieden sei mit den Aussagen nicht gestört worden, sondern diese seien von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedeckt. Richterin König sah in den Äußerungen eine strafbare Handlung, weil über Muslime pauschal gesprochen wurde und eine „klare Feindbezeichnung“ erfolgt sei. / hd   

Kommentare

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Jan-Niclas Weiglein
2 monate vor
Hallo. Ich bin der Verurteilte. In dem Artikel bleibt leider unerwähnt, dass ich die Kursauflage abgelehnt habe, weil ich den Kursbetreiber von seiner Schweigepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt entbinden sollte. Davon war in der ersten Hauptverhandlung keine Rede und das wurde erst mit der postalischen Zustellung der Kursauflage deutlich. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht völlig inakzeptabel, die Teilnahme an einem politischen Umerziehungskurs zur Bedingung einer Verfahrenseinstellung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Niclas Weiglein
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Ralf
2 monate vor
zitiere Jan-Niclas Weiglein:
Hallo. Ich bin der Verurteilte. ....

Das so ein gerichtlich angeordnete Kurs keine Stuhlkreis ist, hätte ihnen aber klar sein können.
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Bert
5 monate vor
Irgendwie passt das Strafmaß absolut nicht. Vielleicht steckt aber auch mehr dahinter da der Angeklagte ja die Geldstrafe forderte. Merkwürdiger Fall....
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ma sslos
5 monate vor
Das Strafmaß läßt sich ohne Kenntnis des Falles nicht verstehen. Man fragt sich was die Richterin gegen den Attentäter von Magdeburg verhängen will.

Das Urteil wirkt genauso pauschal wie der angeklagte Post. In diesem Kontext ist das Urteil beste Wahlwerbung für eine bestimmte Partei.
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Uk
5 monate vor
Wenn dagegen öffentlich der Wille zum Scharialand ausgerufen wird, passiert leider nix.
Die wirkliche Gefahr in Deutschland sind nicht die Menschen, die ihre Meinung schreiben, sondern diejenigen,die planen, Menschen umzubringen, wie die Leute in Bayern, die gestern " erwischt wurden" . Einer dieser Menschen ist sogar ein Vorbeterbeiner Moschee......sollten nicht alle Mitglieder dieser überprüft werden oder ist das egal?
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Old white man
5 monate vor
Tja, genau hier liegt der Hase im Dingens.

Wäre der Bestrafte ein Vorbeter in einer religiösen Einrichtung, hätte er Straffreiheit dank Religionsfreiheit. Er könnte zu Massenaufmärsxhen aufrufen, wo man Ungläubigen mit dem Tode droht. Synagogen beschmieren, Leuten mit Kippa eins auf den Deckel geben. Alles rechte Gewalt, haha.

Bin auf Sylvester in Berlin gespannt. Die armen Polizisten. Man sollte den Bundestag in Uniform stecken, und auf der Sonnenallee in Stellung gehen lassen. Viel Spass.
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Old white man
2 monate vor
Nutzen Sie bitte einen eigenen Nick. Wie man ja sieht, kann es sonst teuer werden.
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Hätteesgernschönhier
5 monate vor
Diese Unverhältnismäßigkeiten verstehe ich sich nicht. Da kommt das Gefühl her, der von Irgendwo kann hier alles machen und die Einheimischen haben das Maul zu halten. Und das ist nicht ok.
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Hätteesgernschönhier
5 monate vor
sich durch auch ersetzen
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7
uǝʌS
5 monate vor
Die Ereignisse von heute (Sydney) sprechen erneut eine klare Sprache.
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Crocodile Dundee
5 monate vor
Ein Attentäter wurde von einem muslimischen Ladenbesitzer attackiert. Die Richterin müßte den Provider verurteilen. Ein verantwortungsbewußter Provider hätte den Kommentar gelöscht.
Viele Menschen fühlen sich vom Islam bedroht. Das hat die Richterin übersehen. Das Urteil trägt nicht zum gesellschaftlichen Frieden bei.
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leider von hier
5 monate vor
1. Moslems sind nicht alle schlecht!
2. Man muss sie trotzdem nicht alle mögen.
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Meine Meinung
5 monate vor
Uff. Moslems sind ein Volk, welches man ‚verhetzen‘ kann? Seit wann? Wie sieht es aus, wenn Imame -wie jüngst in Stuttgart?- im Namen des Islams, also allen Moslems, zu gemeinsamen Gewalttaten aufruft? Wo genau sind denn nun dort die 'volksverhetzenden' strafrechtlich relevanten Punkte? Weil er alle über einen Kamm schert? Lächerlich. Hier wird die Meinungsfreiheit geopfert, um einer Klientel zu gefallen, die alles andere als friedlich, freiheitlich und demokratisch ist. https://www.thereligionofpeace.com/ Ja, das ist meine Meinung. Meine Güte, man könnte auch etliche Umfragen verlinken zum Thema 'Islam und Grundgesetz' oder 'Islam und Judentum' beispielsweise.
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Hätteesgernschönhier
5 monate vor
Tja, war da nicht etwas mit muss man aushalten können? Ich lese es und denke mir meinen Teil. Die Gedanken sind frei, wer kann sie verbieten... träller.
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