Dazu schrieb er unter einem Pseudo-Namen, nach dem geplanten Anschlag auf den Dom „müssen wir endlich deutlich machen, dass der Islam unser Feind ist“. Für Muslime gebe es keinen Platz in Deutschland. Sie sollten daher auch keine politischen Ämter hier im Land begleiten oder in Parlamenten sitzen, kommentierte er. Gut fünf Monate später wiederholte er diesen Eintrag und fügte noch die beiden Worte „Meine Rede“ hinzu. Die Beiträge wurden circa 44000-mal angeklickt und gut 500-mal mit dem Zusatz „gefällt mir“ gekennzeichnet.
Vor dem Amtsgericht Gelnhausen räumte der Angeklagte ein, dass dieser Tweet ihm „gründlich misslungen“ sei und er ihn so heute nicht noch einmal schreiben würde. Er war jedoch der Meinung, dass die Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Am Tag vor der Verfassung des Textes sei er noch zu Besuch im Fuldaer Dom gewesen. In dieser „christlich-katholischen Stimmung“ habe ihn der Vorfall in Köln besonders wütend gemacht. Auf Nachfrage ordnete er sich selbst politisch als „liberal“ ein. Er schreibe heute weiterhin Posts im Netz, allerdings nur noch in einem namentlich gekennzeichneten Account.
Die Vorfälle waren bereits in einer früheren Verhandlung vor Gericht verhandelt worden. Damals war der 36-Jährige zur Teilnahme an einem Online-Sozialtraining gegen Hass im Netz verpflichtet worden. Dieser Auflage kam er allerdings nicht nach, weil er die Teilnahme als „nicht zumutbar“ einschätzte, wie er heute sagte. Deswegen kam es nun zu einer neuen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft waren diese pauschalen Äußerungen nicht mit der Meinungsfreiheit gedeckt: „Hier wurde eine Linie deutlich überschritten.“ Er forderte die später verhängte Geldstrafe.
Der Verteidiger des Angeklagten hielt den Angeklagten jedoch für unschuldig und forderte einen Freispruch. Der öffentliche Frieden sei mit den Aussagen nicht gestört worden, sondern diese seien von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedeckt. Richterin König sah in den Äußerungen eine strafbare Handlung, weil über Muslime pauschal gesprochen wurde und eine „klare Feindbezeichnung“ erfolgt sei. / hd



Das so ein gerichtlich angeordnete Kurs keine Stuhlkreis ist, hätte ihnen aber klar sein können.