Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden im Jahr 2011 in Syrien geborenen und heute 14 Jahre alten, in Untersuchungshaft befindlichen jugendlichen Angeklagten syrischer Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in Hanau und Bruchköbel in der Zeit vom 16.04.2025 bis 01.06.2025, teilweise mit weiteren Mittätern, gewaltsam auf verschiedene Personen eingewirkt zu haben, um damit Geld und andere stehlenswerte Gegenstände (unter anderem einen E-Scooter) zu erlangen. Zudem sollen die Angeklagten in verschiedenen Geschäftsfilialen Gegenstände entwendet haben.
Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Hanau sollen die Angeklagten einen Feuerlöscher von seiner Aufhängung genommen und damit mehrere Fahrräder und das Treppenhaus besprüht haben. Am Schlossplatz in Hanau sollen die Angeklagten einen schwerbehinderten Geschädigten, der sich auf dem Fußweg nach Hause befand, angegriffen und mit Pfefferspray bedroht haben, um diesen zur Herausgabe seines Geldes und Mobiltelefons zu veranlassen, was jedoch durch auf den Vorfall aufmerksam gewordene Passanten und deren Drohung, die Polizei zu informieren, gescheitert sein soll.



Sind sie jetzt strafmündig gewesen, oder nicht?
Verlieren die nachgeholten Angehörigen jetzt ihren Status, oder nicht?
Ich wette auf "den Erziehungsberechtigten" übergeben. Wetten?
Es gibt immer ein Für und Wider. Man kann dafür sein, hier alle Angehörigen generell abzuschieben, die die generelle Abschiebung aller krimineller Angehörigen wieder durchzuziehen.
Das ist übrigens frei interpretiert nach Dudenhöfer, dem Gegenstück zu Böhmermann.