Angeklagt waren in diesem Zusammenhang vier Fälle, zu denen die beiden Frauen juristische Details chatteten, weil offenbar eine von ihnen einen persönlichen Bezug im Umfeld zu den Fällen hatte. Besonders brisant war der Informationsaustausch zu einer mutmaßlichen Brandstiftung an Weihnachten 2023 in einem Stadtteil von Wächtersbach. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang wurden von den Ermittlungsbehörden auch intern mit einer besonderen Geheimhaltungsstufe geführt, weil zunächst von einem rassistisch motivierten Hintergrund ausgegangen wurde. Später stellte sich heraus, dass es um einen mutmaßlichen Versicherungsbetrug der Besitzer ging. Eine der Damen hatte hier einen privaten Bezug zu der Besitzerfamilie und wollte daher von der anderen mehr über den aktuellen Ermittlungsstand wissen.
Nachdem sich die Vorwürfe gegen die beiden 44-Jährigen konkretisierten, wurden bei ihnen Hausdurchsuchungen vorgenommen und sie vom Dienst freigestellt. Auf den privaten Handys fanden sich dabei belastende Chatverläufe. Vor dem Amtsgericht Gelnhausen unter Vorsitz von Richterin König machten die beiden Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Lediglich ihre insgesamt drei Verteidiger äußerten sich. Außergewöhnlich bei dem Fall: Die Anklage vertrat Dr. Frederik Buß von der Staatsanwaltschaft Marburg. Hochkarätig waren die Zeugen, die angehört wurden. Dies war zum einen Staatsanwalt Joachim Lehnertz, zum anderen die Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hanau, Annette von Schmiedeberg.
Lehnertz betreute seinerzeit von Seiten der Anklagebehörde die Ermittlungen zur Brandstiftung in Wächtersbach. Er betonte, dass durch die Indiskretionen durchaus das laufende Verfahren und die Festnahmen der Beschuldigten hätten gefährdet werden können. Von Schmiedeberg zeigte sich „zutiefst schockiert“, dass Informationen aus der Behörde nach draußen gelangen konnten. Dr. Frederik Buß sah schließlich sämtliche Vorwürfe als erwiesen an. Durch das Verhalten der Damen habe das Ansehen der Behörde gelitten, andere Mitarbeiter seien verunsichert worden. Er forderte für die eine Angeklagte eine Geldstrafe von 14.400 Euro (240 Tagessätze zu je 60 Euro), für die andere 12.000 Euro (240 Tagessätze zu je 50 Euro).
Ganz anders die Sichtweise der Verteidigung: Ein Anwalt forderte für seine Mandantin Freispruch, weil angeblich der Nachweis fehle, dass Dienstgeheimnisse verraten wurden. Bei der zweiten Angeklagten war auf Verteidigerseite die Rede von einem „Kaffeklatsch“ der beiden Damen. Die beiden Anwälte stellten die Strafe in das Ermessen des Gerichts. In ihrem Schlusswort bedauerte die eine Angeklagte unter Tränen, wie „unendlich leid es ihr tue“, auf der Anklagebank sitzen zu müssen. / hd



