Tatsächlich würden sich die belegbaren Rückbaukosten im Jahr 2024 zwischenzeitlich ohne Berücksichtigung des Zinseszinseffektes, der Inflation und den Teuerungsraten bei Bauprojekten dieser Art und Größe auf mehr als 1,3 Millionen Euro im Durchschnitt je Windrad belaufen: "In Summe kann bei einem mittelgroßen Windpark eine Differenz in zweistelliger Millionenhöhe entstehen. Auf diese Diskrepanz haben die Vereine Gegenwind Freigericht und Gegenwind Bad Orb in einem Schreiben an die zwei zuständigen Hessischen Ministerien für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum sowie Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hingewiesen. Darüber hinaus haben sie diesen Sachverhalt auch dem Hessischen Rechnungshof zur Kenntnis gegeben. Auf Mängel in diesem Bereich hatte auch der Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Jahresbericht 2024 (vgl. Nr. 13 Rückbau von Windenergieanlagen - fehlende landesrechtliche Regelungen, unzureichende finanzielle Absicherung und ungenügende Überwachung) hingewiesen."
Die Vereine befürchten, dass bei der Beibehaltung dieser Verwaltungspraxis in den Genehmigungsbehörden von nicht rechtskonformen Genehmigungen auszugehen ist: "Offensichtlich werden bewusst Tatsachen ignoriert, die als verdeckte Bevorzugung der Windindustrie gewertet werden könnte. Die Vereine sehen hier auch Risiken und Fehlentwicklungen hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit der Projekte, wenn die vom Gesetzgeber geforderten zu niedrigen Beträge in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Projektierer einfließen sollten. Der Schaden, der aus dieser fehlerhaften Berechnung resultiert, ist enorm und betrifft am Ende die Kommunen, Verpächter und letztendlich die Steuerzahler, die die realen Kosten bei Ausfall der Betreiber zahlen müssen. Bei der derzeit zur Auflage gemachten Praxis in den Genehmigungsverfahren wird aus Sicht der Vereine wissentlich und grob fahrlässig die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt. Aufgrund der aktuell rasant steigenden Zahl an Genehmigungsverfahren sehen die Vereine hier dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Umstellung der Berechnungsverfahren zur Rückbau-Sicherheitsleistung auf der Basis realistischer Kosten. Sie haben eine zeitnahe Änderung der Verwaltungspraxis gefordert", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.
Das gemeinsame Schreiben präsentieren der Vorsitzende des Vereins Gegenwind Bad Orb, Herr Prehler, und die stellv. Vorsitzende des Vereins Gegenwind Freigericht, Frau Roßbach.





Unsummen verdienen nur die Betreiber alles andere wir auf den Steuerzahler abgewälzt.
Und man hat ja gesehen welche Probleme die Franzosen mit der Kühlung ihrer Kraftwerke hatten.
Es ist immer wichtig auf einen Energie Mix zusetzen aber selbst die Betreiber wollen keine neuen AkW bauen zudem müsste der Steuerzahler 100% der Kosten gerade stehen incl alle Risiken.