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Zweimal Freie Wähler: "Warum dieser plötzliche Grabenkampf?"

Zweimal Freie Wähler: "Warum dieser plötzliche Grabenkampf?"

Bei der Kommunalwahl 2026 stellen sich zwei Anwärter mit dem politischen Namen „Freie Wähler“ auf.

Einmal die Partei FREIE WÄHLER und die Freie Wähler Gemeinschaft Main-Kinzig-Kreis e.V. (FWG).

"Für den Wähler ein Verwirrspiel, dabei erkennt man es eigentlich schon am Logo, wer die FREIE WÄHLER sind und wer die Wählergemeinschaft ist. Herr Kauck von der FWG Main-Kinzig drückte zwar unlängst sein Bedauern aus, doch der Sachverhalt ist dahingehend, dass die Kreis-FWG eine Kooperation mit den FREIE WÄHLER plötzlich ablehnte. Auch gemeinsam auf der Kreisliste der FREIE WÄHLER anzutreten, wurde durch den Stellvertretenden Vorsitzenden der Kreis-FWG abgelehnt. Sogar der Begriff 'Konkurrenzdenken' wurde verlautet. Gleichsam hat man seitens der FWG viele Mitglieder mit einer Doppelmitgliedschaft bereits im Herbst 2025 schriftlich aufgefordert, diese zu kündigen. Man war bis dato personell verknüpft und half sich einst gegenseitig. Das Bedauern sollte eigentlich aus den Reihen der FREIE WÄHLER ausgesprochen sein, denn dort ist eine Doppelmitgliedschaft möglich", so die FREIEN WÄHLER in einer Pressemitteilung.

Entgegen Herrn Kaucks Publikationen seien die FREIE WÄHLER Main-Kinzig offen und transparent in allen diesen Fragen: "Dies weisen die FREIE WÄHLER auf ihrer Homepage aus. (www.freiewaehler-main-kinzig.de). Dort sind auch der Kreisvorstand und die Kreisjugend präsent. Das sucht man bei der FWG vergebens! Es liest sich dort wie eine reine Fraktionsseite. In der Wahlliste der Kreis-FWG findet man die 1. Vorsitzende erst auf Platz 14 ohne Hinweis auf ihre Funktion. Hat sie den Vorsitz etwa abgegeben? Im Gegensatz zu mancher Aussage, dass die FREIE WÄHLER ein Diktat von oben bekämen, so wie man es von den etablierten Parteien her des Öfteren kennt, ist dies unwahr und bei den FREIE WÄHLER satzungsgemäß völlig anders und unzulässig. Darin unterscheiden sich die FREIE WÄHLER anscheinend gegenüber der Kreis-FWG, die in der Außenwirkung wie ein Alleinunternehmen des Herrn Kauck wirkt. Die FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Main-Kinzig fragt sich deshalb, was man damit eigentlich erzielen möchte? Bewusste Irreführung des Wählers? Oder vielleicht plötzlicher Neid und Missgunst, da die Mitgliederzahlen der FREIE WÄHLER Main-Kinzig einen so rasanten Anstieg haben? Wurde deshalb eine Kooperation ausgeschlagen? Warum dieser plötzliche Grabenkampf? Bangen da alte Zöpfe um den Chefsessel? Viele unbeantwortete Fragen und manch Falschmeldung über die FREIE WÄHLER seitens der Kreis-FWG trüben das Fahrwasser."

Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: "Dass sich die FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Main-Kinzig nun satzungsgemäß zur Wahl stellt, ist natürlich bedingt durch die Anzahl der Mitglieder und dem starken Interesse der Freien Wählervereinigungen vor Ort, die mehr Interessensvertretung für sich wünschen und keine leeren Versprechungen! Man ist auch als das 'Original' von vielen Bürgern bereits im Kreis bekannt, da die Partei FREIE WÄHLER stets zu Land, Bund und Europawahlen mit ihren bekannten Plakaten und dem Sonnen-Logo im gesamten Kreisgebiet antritt. Wir, die FREIE WÄHLER Kreisvereinigung Main-Kinzig, waren und bleiben immer offen für eine gemeinsame Liste zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger! Abschließend sei anzumerken, dass im Gründerdokument der Kreis-FWG die Namensgebung mit 'Freie Wählergemeinschaft Main-Kinzig-Kreis e.V ' eingetragen ist. Auf ihrer Homepage nutzt die Kreis-FWG die Eigenbennenung 'Freie Wähler Kreisverband'. Dort beginnt schon das Verwirrspiel. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!"

Kommentare

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Verwirrte Wähler
3 monate vor
Liest sich wie eine Folge von Rentnercops. Die Knight-Riders und die Knightrider´s streiten sich wer die richtige Rockerbande ist.

Ob die Freien Wähler als Vorlage gedient haben weiß man nicht. Die Wählerverwirrung reicht bis in die Gemeindeebene, wo die Gemeinde-FWG nicht mit der Kreis-FWG verwechselt werden will.

Bei soviel Bürgersinn bleibt die niedrige Wahlbeteiligung kein Rätsel.

Mit einer 5% Regel wäre den Kommunen sehr geholfen.
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Eine Wahlerin
3 monate vor
Nur dass die Rentner bei der FWG sind, immer die gleichen Gesichter die bisher genauso wenig wie eine AFD im Kreistag was erreicht hat. Sie selbst hatten ja in einer Pressemitteilung erklärt, dass man ihre Anträge ablehnt. Kein Wunder.
Junge Gesichter sieht man hier vergebens und bei den Linken Parteien überwiegend.
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maria
3 monate vor
die nehmen sich gegenseitig die stimmen weg, was zum vorteil für die anderen parteien sein wird. insofern: vielen dank, freie wähler/fwg!
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Sandra
3 monate vor
Dass sollte mal jemand den Herrschaften von der fwg mitteilen, denn dort ist man ganz fest an den Sitzen verankert und will diesen um jeden Preis nicht hergeben, dass die dabei mit Stimmen auf der Stecke bleiben werden, scheint egal zu sein. Ich war selbst Mitglied bei der fwg und bin froh dort raus zu sein, es geht nur um Eigeninteressen angeführt von dem Herrn Kauck und Breitenbach, die das Kommando haben. Kein Wunder also, dass man sich scheinbar nicht einigen konnte.
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Dr. Zacharias
3 monate vor
Die FWG hat den "amtierenden Bürgermeister" aus Hasselroth auf einen der ersten drei Listenplätze gesetzt. Das wirft in der Öffentlichkeit Fragen auf: Sollte er als Kreisabgeordneter gewählt werden, stellt sich die Frage, ob er sein Amt als Bürgermeister weiterführen kann oder niederlegen müsste. Wem dem so ist, könnten auch Leute aus der Verwaltung für den Kreistag kandieren! Dürfen sie aber leider nicht!

Aus Sicht der kommunalpolitischen Glaubwürdigkeit wäre eine gleichzeitige Ausübung beider Funktionen erklärungsbedürftig, da sich Aufgaben und Zuständigkeiten überschneiden können. Zudem stellt sich die rechtliche Frage, ob eine Doppelrolle nach dem Kommunalwahlgesetz überhaupt zulässig ist oder ob hier Unvereinbarkeiten bestehen.

Hochachtungsvoll
Dr. Zacharias
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Verwirrte Wähler
3 monate vor
Nach der HGO darf ein Bürgemeister Mitglied des Kreistages sein. Ein Blick auf den jetzigen Kreistag hätte die Frage beantwortet. Der jetzige Kreistag würde gegen die HGO bzw. HKO verstoßen, wenn das nicht möglich wäre.
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Eine Wahlerin
3 monate vor
Da soll einer mal sagen, dass wäre keine Wählerverwirrung. Wer so soll da Durchblick noch haben? Ist denn der Name FREIE WÄHLER nicht geschützt? Ähnlich wie bei der CDU oder SPD? Warum nennt sich dann die fwg nicht freie Wähler Gemeinschaft? Die FDP nennt sich doch auch nicht FREIE WÄHLER obwohl es FREIE sind?! Was ein Chaos Leute...
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Clauß
3 monate vor
Natürlich sind beide Schreibweisen von der Bundesvereinigung der FREIE WÄHLER geschützt. Großschreibung sind die Original FREIE WÄHLER mit dem parteistatus und klein geschrieben die FWG‘s, die als Wählergemeinschaften einen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben. Das ist genau der springende Punkt, dass dies in diesem Falle nicht vorliegt und dennoch damit öffentlich spazieren gegangen wird! Die eindeutigen Rechte sind als Copyright bei den FREIE WÄHLER verbucht.
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Hans
3 monate vor
Was ist das denn für ein Blödsinn? Geht es hier um eine Differenz bei den politischen Zielen, oder aber um persönliche Befindlichkeiten? Sorry aber da kann man nur den Kopf schütteln und als Wähler sich umorientieten. Schade
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Helmut
3 monate vor
Die FWG sollte zu ihrem richtigen Namen bitte stehen, warum man sich mit fremden Federn schmücken möchte, lässt sich mit gewiss nicht erschließen. Ich hatte von Herrn Kauck ein besseres Bild, dieses zeichnet sich nun trübe ein. Ich muss den FREIE WÄHLER leider Recht geben (!)
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