Durch das Handlasermessgerät des Beamten konnte nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeit von 161 km/h abgelesen und das Fahrzeug einer Kontrolle zugeführt werden. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs erfolgte die Beschlagnahme des Führerscheins des 19-jährigen Fahrzeugführers.
Zudem beschlagnahmten die Polizeibeamten sein Mobiltelefon und das Fahrzeug. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315 StGB eingeleitet.


