"Am 27.2.26 hat der Bundestag mehrheitlich den Gesetzentwurf zur Übernahme der Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren in deutsches Recht beschlossen. Die Wortwahl klingt zunächst behördlich umständlich, aber nicht besonders aufregend und, zumal es sich ja um ein gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS) handelt, einigermaßen vielseitig durchdacht und mit dem europäischen 'Gütesiegel' ausgestattet. In Wirklichkeit geht es weit über die Verschärfung von 2024 hinaus. Es bedeutet letztlich und defacto eine Einsperrung und Inhaftierung von Schutzsuchenden, die bisher jedenfalls noch die Hoffnung auf ein Verbleiben in Deutschland hatten, falls sie in Ausbildung standen oder einen Arbeitsvertrag hatten.
Das Gesetz selbst nennt das Vorgehen 'Freiheitsbeschränkung'. Nun ist ein Verbleib ausgeschlossen. Folgerichtig hat Innenminister Dobrindt ebenfalls den Zugang zu Integrationskursen ausgesetzt. In der Konsequenz seines Handelns läge es dann auch, dass jegliche staatliche Sozialleistung ausgesetzt wird. So ist sie bisher nur auf ein Minimum der Existenz, die Verfassung gebietet es, begrenzt. Asylverfahrenshaft in Gefängnissen für Asylsuchende, die Schutz erwartet haben vor Verfolgung in den Staaten, aus denen sie flüchten mussten. Ihnen winkt nun also Haft in dem Land, das sie schützen sollte. Es sei denn, sie wären schon an der Außengrenze abgefangen worden mit der Begründung, sie kämen aus einem Drittland, das sie als Erstland betreten hätten (sog. Dublin-Verordnung) oder aus Staaten, bei denen im Durchschnitt 20% oder weniger der Fälle überhaupt Asyl gewährt wird. Ein Recht auf individuelle Prüfung der Fluchtursache ist praktisch nicht mehr vorgesehen.
Man orientiert sich beispielhaft am Modell Griechenland, wo in Moria die Situation so menschenunwürdig wurde, dass als Fanal den Asylbewerbern nichts anderes übrigblieb, als das Lager Moria abzubrennen. Auf das neue Gesetz angesprochen, lobte die Fraktionsvizevorsitzende der SPD (!), Eichwede, dass nun mehr Ordnung und Humanität ins System eingezogen seien. Der AfD ist das Grenzregime noch nicht scharf genug. Sie hätte es gerne noch inhumaner."
Jörg Sternberg
Hanau
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Kommentare
-Familien Nachzug ist davon ausgenommen.
-Abschieben kann man eh nicht, wegen sicherer Herkunftsländer.
-Sagt das Empfängerland Nein, hat es sich sowieso erledigt.
-Keine Papiere, keine Abschiebung.
-Illegaler Grenzübertritt.
-Einfliegen der "Besucher" direkt nach Deutschland.
Wie bekommen weiterhin die Besucher, so wie bisher auch.
Das ganze Geschwafel soll die Wähler nur Freundlich stimmen.
Ich bin völlig anderer Meinung.
Nur durch eine starke AfD wird unsere Bundesregierung unter Druck gesetzt, gegen den Asyldruck aus Orient und Afrika wirksam vorzugehen. Und ja: selbst diese kleinen Schritte reichen noch nicht aus. Es muss endlich konsequent selbst unser eigenes deutsches Recht durchgesetzt werden: selbst das wird kaum gemacht.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Das bedeutet, (fast) all diese Menschen halten sich illegal in Deutschland auf.
Ich bin nicht dazu bereit, (fast) all diese Menschen - plus Familiennachzug - lebenslang zu alimentieren. Die Regierungen vieler anderer Länder übrigens auch nicht.