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Gelnhausen: Erfahrung mit einem Strafzettel

Gelnhausen: Erfahrung mit einem Strafzettel

Nachdem sie in Gelnhausen einen Strafzettel erhalten hat, meldet sich VORSPRUNG-Leserin Brigitte Desch mit einem Leserbrief zu Wort.

"Ich möchte auf eine aus meiner Sicht problematische Erfahrung mit einem Strafzettel in Gelnhausen aufmerksam machen. Vor einiger Zeit erhielt ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro wegen Parkens im Bereich 250. Das entsprechende Verkehrsschild war jedoch in einer Kurve angebracht und zudem stark zugewachsen, sodass es für mich nicht eindeutig erkennbar war.

Aus diesem Grund habe ich fristgerecht Einspruch eingelegt - dieser wurde jedoch abgelehnt. Was mich besonders irritiert: Eine Bekannte aus Höchst hat nach eigener Aussage unter sehr ähnlichen Umständen ebenfalls einen Strafzettel erhalten und ebenfalls Einspruch eingelegt. In ihrem Fall hat sie jedoch nie wieder etwas von der Angelegenheit gehört. Das wirft für mich die Frage auf, ob hier tatsächlich alle Bürger gleichbehandelt werden - oder ob es womöglich Unterschiede gibt, je nachdem, wo man wohnt.

Ich selbst lebe in Haitz, während der Bürgermeister in Höchst wohnt. Der Eindruck einer möglichen Ungleichbehandlung drängt sich zumindest auf. Mir geht es nicht darum, mich vor berechtigten Strafen zu drücken. Ich erwarte jedoch, dass Regeln nachvollziehbar, Beschilderungen klar erkennbar und Einsprüche fair und einheitlich behandelt werden. Ich hoffe, dass dieser Fall Anlass ist, die Situation zu überprüfen und für mehr Transparenz und Gleichbehandlung zu sorgen."

Brigitte Desch
Gelnhausen

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Kommentare

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W̷i̸n̵s̷t̵o̴n̸
1 woche vor
Eigentlich ist es völlig egal, wer wo wohnt.

Wenn tatsächlich das Schild nicht zu erkennen war, Foto davon machen, Anwalt nehmen und das Thema ist erledigt.
55€ sind 55€, und man kann sich damit schon fast die Fahrt zum Einkauf leisten.
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Anne Müller
1 woche vor
Haitz oder Höchst, egal, Hauptsache Italien.
Das Thema und der Inhalt dieses Leserbriefs zeugen von einer sehr naiven Verfasserin, die offenbar beim Ordnungsamt eine Verschwörung wittert.
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D.A.
1 woche vor
Dass der Bürgermeister in Höchst wohnt ist keine Unterstellung, sondern eine Feststellung! Aber nichts desto trotz, ich glaube nicht, dass der Bürgermeister Einfluss auf etwaige Verkehrsverstöße nimmt, da hätte er viel zu tun!
Mir erging es ähnlich, ich habe etwas abgegeben, der Hipo hat mich gesehen und mir trotzdem einen Strafzettel über 55 Euro gegeben, es ging um Sekunden, denn ich hatte mein Fahrzeug verlassen und somit geparkt! Mit etwas Empathie hätte man das auch anders lösen können, aber mein Gott die Stadt braucht das Geld und der Hipo brauchte wohl ein Erfolgserlebnis! Ich verabschiedete ihn mit meinen besten Wünschen und der Empfehlung eine Umschulung anzustreben denn wenn man nichts gelernt hat muß man Zettel an fremde Scheibenwischer anbringen!
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Lingo Ienßen
1 woche vor
Der Wohnort war nicht die Unterstellung, sondern die Bevorzugung Höchster Bürger vor Haitzer Bürgern.

"Eine Bekannte aus Höchst hat..."
"Ich selbst lebe in Haitz, während der Bürgermeister in Höchst wohnt. Der Eindruck einer möglichen Ungleichbehandlung drängt sich zumindest auf."

Diese Ausführung ist exklusiv für D.A., damit auch der Letzte der unbedingt alles falsch verstehen will meine Anmerkung richtig deuten kann.
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D.A.
1 woche vor
Mein lieber Lingo ( oder wie auch immer )
Ich danke ihnen ausdrücklich für ihre fachliche Kompetente Unterstützung
Nun kann ich ihre Anmerkung richtig deuten!sie haben meinen Tag ohne Zweifel erhellt.und das ich alles unbedingt falsch verstehen will ist sie werden es nicht glauben eine UNTERSTELLUNG (-;
Mit freundlichen Grüßen
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Lingo Ienßen
1 woche vor
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Wenn sie sich im Recht fühlen und das durchsetzten wollen, bitte einen Anwald konsultieren, der kann dann auch gleich was zu der Unterstellung gegen den Amtsträger in diesem öffenlichen Brief ausführen.
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Anne Müller
1 woche vor
zitiere Lingo Ienßen:
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Wenn sie sich im Recht fühlen und das durchsetzten wollen, bitte einen Anwald konsultieren, der kann dann auch gleich was zu der Unterstellung gegen den Amtsträger in diesem öffenlichen Brief ausführen.


Alternativ kann Ihnen auch ein Anwalt helfen.
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