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Nidderau: Was ist der effektive Nutzen dieser "Schlangenbrücke"?

Nidderau: Was ist der effektive Nutzen dieser "Schlangenbrücke"?

In der Debatte über die geplante Nidderbrücke in Nidderau meldet sich VORSPRUNG-Leser Hans-Joachim Klöppel zu Wort.

CID

"In den letzten Wochen im alten Jahr war in den regionalen Gazetten zu vernehmen, dass es in unserem Nidderau viele Diskussionen über die 'Schlangenbrücke' gab. Viele Nidderauer Bürger*innen sind dagegen und viele dafür. Es stellt sich die Frage, was ist der effektive Nutzen dieser 'Schlangenbrücke'? Es werden hier Zahlen veröffentlicht, die der/die normalen Bürger*in von Nidderau nicht nachvollziehen kann. Herr Stadtrat und Kämmerer Vogel hat uns ein Zahlenwerk vorgestellt, das mit einer Zahl um die 5,0 Mio. € endet. Nun das ist der Stand gestern. Bekanntlicherweise erhöht sich dieser Betrag im Laufe des Genehmigungs- und Realisierungsverfahrens sehr deutlich. Die Prognosen (wie man gerüchteweiser hört) sprechen von über 8,0 Mio. € nach Ende der Bauzeit. Selbst bei den erwarteten Zuschüssen von diversen Geldtöpfen würde der Stadt Nidderau noch ein Rest von ca. 2,0 – 2,8 Mio. € bleiben. Bei einer zu erwartenden Realisierungszeit von 3 bis 5 Jahren wären das eine Aufwendung von ca. 560.000 – 950.000 €/Jahr für die zukünftigen Haushalte. Das ist Geld, das in den Investitionsplanungen für die nächsten 5 Jahre nicht im Haushaltsplan 2023/2024 eingestellt ist. Es ist richtig, dass noch keine Entscheidung über die 'Schlangenbrücke' besteht. Zwar haben Stadtverordnete der Grünen mit ihrem Anhang, sprich SPD, auf der letzten Stadtverordnetensitzung bereits einen nicht nachvollziehbaren Beschluss gefasst, aber es bleibt abzuwarten, wie sich die übergeordneten Gremien hierzu entscheiden und es gibt bereits eine Bürgerinitiative, die sehr erfolgreich Unterschriften gegen die 'Schlangenbrücke' sammelt.

Eine andere Baustelle ist die Erweiterung der KITA Nidderau-Eichen. Herr Alt-Bürgermeister Schultheiß hatte 2017 verkündet, dass die KITA-Eichen spätestens im Oktober 2021 bezugsfertig ist. Nun, wir schreiben 2023 und ein Bezug der KITA-Eichen ist noch nicht absehbar. Es gibt Gerüchte, dass es eine Wette gibt, dass das MVZ von Dr. Schumann eher fertig ist, als die KITA-Eichen, die sich nebenan befindet. Man fragt sich nun, wer managet denn eigentlich diese Um- und Neubaumaßnahme?

Gerüchteweise ist auch zu hören, dass man es versäumt habe, für die Möblierung der KITA-Eichen die Ausschreibung im Vorfeld zu erstellen. Man fragt sich, ob man in der Stadtverwaltung Nidderau die Ausschreibungsfristen nach VOB und VOL bekannt sind. Auf telefonischer Anfrage beim KITA-Möbel-Hersteller 'WEHRFRITZ' im Dezember 2022 wurde mir geteilt, dass man zur Zeit Lieferzeiten von 15 – 24 Monaten rechnen muss. Wenn man jetzt die 15 Monate (was sehr unwahrscheinlich ist) zu Grunde nimmt, dann können die Kinder in der KITA-Eichen noch bis mindestens Ende März 2024 in ihrem Provisorium leben.

Da ich selbst nicht viel auf Gerüchte gebe, bleibt doch der Zweifel, ob nicht Quäntchen Wahrheit hinter den Gerüchten steht. Da man von Seiten der Stadt Nidderau, hier insbesondere vom Bürgermeister Bär nichts Gegenteiliges hört, sollte man den Gerüchten Glauben schenken.

Aber ich will nicht auf Stadtrat und Kämmerer Vogel und Bürgermeister Bär nur Kritik üben. Ich weiß, dass gerade die Beiden sich sehr für die Stadt Nidderau engagieren. Umso mehr verstehe ich die verbalen Attacken aus der Opposition und hier speziell von der FWG nicht so richtig. Gerade Frau Abel (Fraktionsvorsitzende der FWG) lässt keine Chance aus, Herrn Stadtrat und Kämmerer Vogel und Bürgermeister Bär verbal zu diskreditieren. Bekanntlicherweise ist Frau Abel Angestellte der Stadt Bonn und sehr von den Verhältnissen in Nordrhein-Westfalen geprägt. Aber wir sind hier in Hessen und nicht in Nordrhein-Westfalen.

Von Seiten der CDU werden immer wieder Sachargumente in die Diskussion geworfen. Diese sind nachvollziehbar und diskussionswürdig. Sie werden in den meisten Fälle von den GRÜNEN und ihrem Anhang SPD abgewürgt. Ich bin echt mal gespannt, wie sich die Nidderauer Bürger*innen in 2 Jahren an der Wahlurne entscheiden."

Hans-Joachim Klöppel
Nidderau

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Kommentare

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Josef Brähler
3 jahre vor
Das sind die typischen Antworten, wenn es um öffentliche Projekte geht. Auch wenn keine Nutzenanalyse gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte es doch selbstverständlich sein, eine solche Analyse durch unabhängige Fachleute erstellen zu lassen und den Steuerzahlern vor einer Entscheidung zur Verfügung zu stellen. Auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole, Nidderau hat jetzt schon den höchsten Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuern. Und es ist zu erwarten, dass nach der Neubewertung der Grundstücke erhebliche weitere Belastungen durch die Grundsteuern auf die Bürgerinnen und Bürger zukommt, wenn die Verantwortlichen in der Gemeinde nicht rechtzeitig durch Senkung der Hebesätze gegensteuern, sobald die zu erwartenden höheren Messbeträge für die Grundsteuern bekannt sind. Neue Schulden für solche Projekte verbieten sich daher zumal die Sinnhaftigkeit für die Schlangenbrücke für mich und für viele andere Nidderauer/Innen nicht hinreichend nachvollziehbar ist.
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Seneca
3 jahre vor
Eine Kostenanalyse verschiedener Alternativen ist vor der Einstellung von Haushaltsmitteln gesetzlich vorgeschrieben (§ 12 GemHVO). Eine Analyse des Nutzens eines Vorhabens ist hingegen gesetzlich nicht gefordert. Der Nutzen ist zudem bei öffentlichen Vorhaben nicht immer greif- bzw. monetär bewertbar. Das unterscheidet eine Kommune von einem Wirtschaftsunternehmen. Ein Wirtschaftsunternehmen will Gewinne machen, bei einer Kommune steht die Aufgabenerfüllung im Vordergrund.
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Josef Brähler
3 jahre vor
Ich würde mir wünschen, wenn die unterschiedlichen Meinungen sachlich dargelegt und ausgetauscht werden. Die parteipolitischen Scharmützel interessiert doch die meisten Bürgerinnen und Bürger von Nidderau nicht. Wie bereits geschrieben, sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse von einem unabhängigen Experten erstellt und veröffentlicht werden. Danach sollte man den Nidderauer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, über ein solches Projekt zu entscheiden.
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Seneca
3 jahre vor
Inhaltlich ist an dem Leserbrief kaum was richtig. Angefangen davon, dass die VOB nur für Bauleistungen gilt, nicht für Lieferungen. Die VOL ist durch die UVgO abgelöst worden, die für Ausschreibungen nur angemessene Fristen vorsieht. Die Auswirkungen der verbleibenden Kosten für die Stadt bei der Schlangenbrücke wirken sich, da die Brücke eine zu aktivierende Investition ist, über die Nutzungsdauer (70 Jahre) anteilig mit Abschreibung, Zins und Tilgung in den kommenden Haushalten aus. Und nicht in der Realisierungszeit von 3 bis 5 Jahren. Recht behalten dürfte er mit der Annahme, dass Kostensteigerungen während der Realisierungsphase eintreten werden. Es werden nur Gerüchte verbreitet, auf die Herr Klöppel angeblich ja nichts gibt. Ordentlich ausgeteilt wird gegen die SPD, deren Mitglied er einmal war und die ihm kein Auge nachweint. Ebenso gegen die FWG, wo er versuchte politisch wieder Fuß zu fassen. Lob zollt er der CDU, wo er vielleicht seine neue politische Heimat sucht.
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Josef Brähler
3 jahre vor
Ich finde den Leserbrief von Herrn Klöppel sehr treffend. Das Kostenüberschreitungsrisiko ist enorm bei solchen Projekten wie bei der Schlangenbrücke. Die Nidderauer Bürger/Innen zahlen jetzt schon die höchsten Grundsteuern, da die Hebesätze die höchsten im ganzen Kreis sind. Eine von unabhängigen Experten erstellte Kosten-Nutzen-Analyse ist zwingend und sollte den Bürgern zugänglich gemacht werden. Die Entscheidung sollte man danach den Bürger/Innen Nidderaus überlassen.
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Weight Lifter
3 jahre vor
Herr Klöppel, FWG....und sicherlich Ü65.....jeder soll seine Meinung haben, mithin nicht ständig von "Gerüchten".....schreiben.
Lassen Sie die Jungen machen....Sie sind ein Auslaufmodell, man muss es nur erkennen. Ich weiß es.....
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Anti Weight Lifter
3 jahre vor
Lieber Weight Lifter,
Herr Klöppel ist nicht Mitglied der FWG, wie Sie unschwer daran erkennen können, dass er sich an der Rufmord Kampagne gegen Frau Abel beteiligt.
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