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Rasenmäher: Eine generelle Mittagsruhe gibt es nicht mehr, aber...

Rasenmäher: Eine generelle Mittagsruhe gibt es nicht mehr, aber...

Das Ordnungsamt der Stadt Erlensee möchte im Sinne des guten Miteinanders in unserer Kommune über folgende geltenden Richtlinien für den Gebrauch von besonders geräuschintensiven Geräten/Maschinen informieren.

Dies gilt insbesondere in den Sommermonaten, wenn viele Bürgerinnen und Bürger draußen sitzen wollen: Nach der 32 BImSchV (Bundeslärmschutzverordnung) ist in Deutschland der Betrieb von stark lärmentwickelnden Gartenmaschinen wie Freischneidern (Motorsensen), Gras- und Rasenkantentrimmern, Laubbläsern und Laubsammlern in Wohngebieten, Erholungsgebieten oder auf dem Gelände von Pflegeanstalten nur an Werktagen und nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr erlaubt. Bitte also hier die Ruhezeiten beachten!

Ausnahmen davon bestehen in den o.g. Wohngebieten nur für solche Geräte, die mit dem Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ gekennzeichnet sind. Für das Mähen des Rasens mit handelsüblichen elektrobetriebenen Rasenmähern und das Nutzen von Geräten, die das Umweltzeichen tragen, bestehen diese besonderen Ruhezeiten nicht!

Diese dürfen an Werktagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden.

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