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Hof Trages: Eigentümer von Savigny gibt nicht auf

Hof Trages: Eigentümer von Savigny gibt nicht auf

Es hat schon einen Moment gedauert, bis Hubertus von Savigny das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt analysiert hatte. „Ich war überrascht, keine Frage“, gibt der Eigentümer von Hof Trages unumwunden zu.

Seine im Juli 2011 eingereichte Räumungsklage gegen die Golfplatz Trages GmbH (GTG) wurde abgewiesen, die Gerichtskosten – nach seinen Angaben 6.424 Euro - muss er bezahlen und Golfplatzbetreiber Peter Kring feierte sich nach der Urteilsverkündung am 25. Januar als großer Sieger.

Allerdings hat von Savigny große Zweifel daran, ob Kring den Spielbetrieb überhaupt aufrechterhalten will und kann. „Das Oberlandesgericht hat zur Überraschung fast aller Beteiligten entschieden, dass nicht nur die Kündigungen der Pächterin Golfplatz Trages GmbH sondern auch meine Kündigung unwirksam ist. Der ursprüngliche Pachtvertrag ist also noch in Kraft und muss eingehalten werden“, bezeichnet von Savigny dies als wirtschaftlich durchaus positive Entscheidung für ihn.

Zwar hätte er - nach der bereits erfolgten Räumung des Clubhauses - auch gerne die Räumung des Golfplatzes auf Hof Trages erwirkt, um den Landschaftsarchitekten Dr. Hermann Weiland gleich zu Saisonbeginn als neuen Betreiber präsentieren zu können. Diesen Plan hat ihm das Oberlandesgericht erneut versagt, durch das aktuelle Urteil komme er aber zumindest schneller an das ihm zustehende Geld. Von Savigny: „Die Golfplatz Trages GmbH muss nun die rückständigen Pachtzinsen in Höhe von über 500.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen nachbezahlen.“

Mit diesem Urteil sei auch der Versuch von Kring gescheitert, die geschuldeten Pachtzinsen gegen einen vermeintlichen Schadensersatz aus seiner Kündigung aufzurechnen. Das Oberlandesgericht wolle Kring aber offensichtlich noch eine letzte Chance geben, zu erkennen, dass ihm kein Schadensersatz zusteht und die Pacht nachzuzahlen. „Ich bin sehr gespannt, ob die Pacht jetzt tatsächlich nachgezahlt wird oder ob Kring nur nach neuen Ausflüchten suchen wird, um meine Immobilie ohne Gegenleistung zu nutzen“, resümiert von Savigny. Er befürchte aber, dass Kring erneut der Versuchung erliegen werde, das bisherige „Mietnomadentum“ fortzusetzen.

Anders als GTG-Geschäftsführer Kring rechnet von Savigny nach diesem Urteil weiterhin nicht damit, dass die im Herbst des vergangenen Jahres erfolgte Räumung des im Eigentum der Hof Trages Immobiliengesellschaft stehenden Clubhauses zu einem Schadensersatzanspruch gegen ihn führt. Nachdem von Savigny hier in erster Instanz gewonnen hatte, wird darüber nun ebenfalls vor dem Oberlandesgericht gestritten, die nächste Verhandlung steht aber erst Ende April an. „Das Gericht hat im Urteil vom 25. Januar bereits glasklar festgestellt, dass der Pachtvertrag für den Golfplatz nichts mit dem Rechtsverhältnis über das Clubhaus zu tun hat. Golfplatz und Clubhaus sind und bleiben getrennt“, ist sich von Savigny sicher. Ebenfalls am 25. Januar habe das Oberlandesgericht den Streitwert für die erste Instanz der Räumungsklage Clubhaus auf fast acht Millionen Euro festgesetzt, so dass die Golfplatz Trages GmbH hier nicht nur die sechsstelligen Gerichtskosten tragen müsse, sondern auch 280.000 Euro an Anwaltskosten zu ersetzen habe.

Wie das GT berichtete, war Kring kurz vor der gerichtlichen Räumung des Clubhauses mit seinen - Mitarbeitern in die Maschinenhalle umgezogen. "Obwohl das Gericht die Zweckentfremdung der Maschinenhalle per einstweiliger Verfügung und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro ausdrücklich untersagt hat, unterhält Kring dort weiterhin die Büroarbeitsplätze seiner Verwaltung. Die Stunde der Wahrheit rückt näher", so von Savigny.

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