"Betroffen waren unter anderem Fenster der Steinheimer Familientagesstätte sowie der Eingangsbereich der Eppsteinschule. Bereits mehrfach wurde in der Vergangenheit vergleichbarer Vandalismus festgestellt. Die jüngsten Vorfälle stellen erneut einen schweren Angriff auf die Werte unserer demokratischen und offenen Gesellschaft dar. Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri (SPD) hat bereits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die SPD Steinheim begrüßt dieses entschlossene Vorgehen ausdrücklich und unterstützt die konsequente Aufklärung der Tat. Hakenkreuze und andere extremistische Symbole haben in unserer Stadt keinen Platz – erst recht nicht an Orten, an denen Kinder betreut werden“, erklärt Marius Kümmel, Vorsitzender der Steinheimer SPD. „Solche Taten sind nicht nur Sachbeschädigung, sondern Ausdruck von Hass und Menschenfeindlichkeit.“
Die SPD Steinheim verurteilt diese Form von Vandalismus aufs Schärfste. "Gerade eine Familientagesstätte oder Schule sind Orte der Offenheit, des Miteinanders und der Bildung. Sie stehen für Zukunft, Fürsorge und Verantwortung und dürfen nicht Ziel von politischen oder ideologischen Provokationen werden. Wenn solche Orte zum Ziel rechtsextremistischer Symbolik werden, trifft das nicht nur Gebäude, sondern das Selbstverständnis einer solidarischen Gemeinschaft. Wer Hakenkreuze schmiert, greift die Werte unseres demokratischen Zusammenlebens an. Dem müssen wir als Stadtgesellschaft gemeinsam entschieden entgegentreten“, so Kümmel weiter.
Vor dem Hintergrund, dass es bereits im vergangenen November einen ähnlichen Vorfall im Stadtgebiet gegeben hat, unterstreicht die SPD Steinheim die Notwendigkeit einer klaren Haltung gegen Hass, Antisemitismus und jede Form extremistischer Ideologie. Die SPD Steinheim setzt sich weiterhin für Präventionsarbeit, politische Bildung und ein starkes gesellschaftliches Miteinander ein. Die SPD Steinheim ruft mögliche Zeuginnen und Zeugen auf, Hinweise an die Polizei weiterzugeben. „Wachsamkeit und Zivilcourage sind wichtig – damit solche Taten konsequent verfolgt werden können“, heißt es abschließend.



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