Anträge für die Förderung von Baumaßnahmen können aber nur noch bis zum 30. September 2015 gestellt werden.
Förderungen von 35 % der Nettobaukosten und bis zu max. 45.000 € je Objekt sind hier möglich. Was kann gefördert werden?
Alle Gebäude im Fördergebiet, auch jüngere Gebäude:
• Sanierungen von Altbauten
• Energetische Sanierung
• Innensanierung / Grundrissoptimierung
• Sanierung von jüngeren Häusern*
• Abbrüche*
• Ersatzneubauten
• Bauen in Baulücken
• Heizungsanlagen*
• Planungsleistungen
* abhängig vom Einzelfall
Beratungen sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Hier steht das Beratungsunternehmen PlusConcep, Herr Schnarr, Telefon 06691-21180 zur Verfügung. Guter fachlicher Rat muss nicht teuer sein.




