Einwände gegen Ausbau der Bahnstrecke erörtert

Politik
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Erörterung unter Pandemie-Bedingungen: Das Regierungspräsidium Darmstadt zieht eine positive Bilanz über den dreitägigen Erörterungstermin für das Raumordnungsverfahren Schienenneubaustrecke Gelnhausen-Kalbach.



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Dieser endete am Freitagabend (24. September) planmäßig. Wegen der Pandemie fand die Erörterung erstmalig als Hybridveranstaltung statt: Während sich Vertreter*innen der antragstellenden DB Netz AG sowie der Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt in einem Konferenzraum befanden, konnten Einwender*innen die Erläuterungen live verfolgen und live zugeschaltet werden, um ihre Argumente vorzutragen und Fragen zu stellen. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ablauf dieser drei Tage. Alle, die Einwendungen erhoben hatten, konnten die Diskussion live verfolgen und sich daran beteiligen“, so Mechtild Sander vom Regierungspräsidium Darmstadt, unter deren Federführung das regierungsbezirksübergreifende  Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt wird. Von Juni bis September 2020 konnten Städte und Gemeinden, Umweltverbände, andere Interessenverbände und die Öffentlichkeit ihre schriftlichen Stellungnahmen zu den Schienenbau-Plänen der DB Netz AG abgeben. Der Erörterungstermin in der vergangenen Woche diente nun der Besprechung der vorgetragenen Einwendungen. Dieses ist im Raumordnungsverfahren zur Schienenneubaustrecke Gelnhausen-Kalbach ein optionaler Termin.  „Ein konstruktiver Austausch war möglich“ so Mechtild Sander. „Die vorgetragenen Hinweise und Argumente wurden dokumentiert und werden von den Regierungspräsidien in Kassel und Darmstadt nun weiter geprüft.“.

Inhaltliche Schwerpunkte der Erörterung waren:
⦁ Die Untersuchungsmethodik mit ihren
a) quantitativen Kriterien (Welche Kriterien gelten für welchen Raumordnungsfaktor bzw. für welches Schutzgut) und
b) verbal-qualitativen Bewertungen der zwei Vorzugsvarianten. Die Stellungnehmer bemängelten beispielsweise die von der Bahn gewählte Einteilung der Kriterien in zwei Wertstufen (Leitkriterien und nachrangige Kriterien) als schwer nachvollziehbar.
⦁ Das Thema Wasser: Stellungnehmer argumentierten, dass aus ihrer Sicht die europarechtliche Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen sei
⦁ Das Thema Natura 2000-Gebiete: Hier wurden vor allem die Flora-Fauna-Habitate und der Artenschutz thematisiert: Stellungnehmer sahen Mängel bei der Untersuchungsmethodik
⦁ Das Thema Lärm: Stellungnehmer hinterfragten das Vorgehen der Bahn im Raumordnungsverfahren pauschale Annahmen zum Immissionsschutz ohne vertiefte Untersuchungen zu treffen.
⦁ Die ROV-Unterlagen zum nördlichen Teilbereich: Stellungnehmer bemängelten aus ihrer Sicht fehlende untersuchte Trassenkombinationen
⦁ Die Trassenvorschläge aus der Beteiligung: Besprechung der von Stellungnehmern eingereichten Trassenvorschläge

Die beiden Raumordnungsbehörden werden die Einwendungen in ihre weitere Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens einbeziehen. Inwieweit den vorgetragenen Hinweisen und Bedenken gefolgt werden kann, bleibt der nun folgenden Auswertung des Erörterungstermins vorbehalten.

Hintergrund zum Raumordnungsverfahren (ROV): Der Erörterungstermin gehört zum Raumordnungsverfahren zur Schienenneubaustrecke Gelnhausen-Kalbach. Die Ausgangslage: Die bestehende Bahnstrecke Gelnhausen durch das Kinzigtal ist eine der am stärksten befahrenen in Deutschland. Weil pro Richtung nur ein Gleis zur Verfügung steht, ist die Strecke chronisch überlastet. Mit zwei neu zu bauenden Gleisen will die der DB Netz AG diesen Missstand beheben. Der Streckenverlauf der neuen Gleise steht allerdings noch nicht fest. Die Deutschen Bahn hat einen Streckenverlauf durch das Kinzigtal, die sog. Variante IV, als bevorzugte Trasse ausgewählt. Sie ist laut Deutscher Bahn nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der untersuchten Streckenvarianten die beste Lösung, da sie die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit sich bringe und die Gemeinden im Kinzigtal vor allem vom Güterverkehrslärm entlaste. Als Alternative nennt die Deutschen Bahn die Variante VII, die von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg verläuft, da sie sie ebenfalls als raumverträglich bewertet. Daher beziehen die Regierungspräsidien diese als Trassenalternative in ihre raumordnerische Prüfung mit ein.

ROV werden bei Infrastrukturprojekten mit raumbedeutsamer, überörtlicher Bedeutung durchgeführt. Dabei wird untersucht, ob das Projekt mit anderen geplanten oder bereits vorhandenen Nutzungen vereinbar ist und welche Auswirkungen das Bauvorhaben auf die Umwelt haben kann. Erst wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist, kann die Deutsche Bahn die Baugenehmigung mit dem Planfeststellungsverfahren beantragen. Da der Bau der geplanten Bahnstrecke die beiden Regierungsbezirke Darmstadt und Kassel betrifft, führt das Regierungspräsidium Darmstadt in Abstimmung mit seiner Schwesterbehörde in Kassel auf Antrag der DB Netz AG das regierungsbezirksübergreifendes Raumordnungsverfahren zur Neubaustrecke Gelnhausen – Kalbach durch.

Foto: Mechtild Sander (RP Darmstadt), Peter Riehm und Markus Schäfer (beide RP Kassel).


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