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208 Millionen Euro vom Bund für Infrastruktur im MKK

208 Millionen Euro vom Bund für Infrastruktur im MKK

Die Stadt Hanau sowie der Main-Kinzig-Kreis und seine Kommunen erhalten zusammen zunächst mehr als 208 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Weitere Millionen für Investitionen in die örtliche Infrastruktur folgen in einer zweiten Tranche. Darauf haben sich Land und Kommunale Spitzenverbände verständigt. Finanzminister Lorz hat den Kommunen nun die konkreten Beträge der ersten Tranche mitgeteilt.

Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU): "Die Stadt Hanau sowie der Main-Kinzig-Kreis und seine Kommunen können zusammen mit mehr als 208 Millionen Euro rechnen und diese für Investitionen in ihre Infrastruktur nutzen. Weitere Millionen werden mit der zweiten Tranche folgen. Die Kommunen können das Geld unbürokratisch und weitestgehend frei nutzen. Damit ist Hessen so kommunalfreundlich wie wenige andere Länder. In gutem Miteinander haben wir es auch den Kommunalen Spitzenverbänden überlassen zu entscheiden, wie das Geld auf die Kommunen verteilt werden soll.“

Fragen und Antworten: 

Wie viel Geld erhalten Hessens Kommunen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes?

Der Bund hat das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. 100 Milliarden Euro davon sind für die Länder und ihre Kommunen vorgesehen. Hessen erhält daraus 7,4 Milliarden Euro. Hiervon erhalten – nach Abzug eines gemeinsam vereinbarten Betrags von 950 Millionen Euro zur Kofinanzierung der Krankenhaus-Transformation – die hessischen Kommunen 4,7 Milliarden Euro. Das entspricht einem Kommunalanteil an der ursprünglichen Gesamtsumme von 63 Prozent. Die Zuteilung erfolgt in zwei Tranchen: zunächst werden drei Milliarden Euro aufgeteilt, voraussichtlich 2029 weitere 1,7 Milliarden Euro.

Wie wird das Geld auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt?

Das Land möchte eine möglichst kommunalfreundliche Umsetzung. Es hat daher die Verteilung den Kommunalen Spitzenverbänden, also dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag sowie dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, überlassen. Demnach erfolgt die Verteilung nach einem Schlüssel, der auf die Einwohner abstellt und, wie vom Bund gefordert, auch die Finanzstärke der einzelnen Kommunen berücksichtigt.

Warum wird das Geld für die Kommunen in zwei Tranchen aufgeteilt?

Finanzstärke und Einwohnerzahl einer Kommune sind maßgeblich für die Summe, die sie aus dem Sondervermögen Infrastruktur erhält. Beide können sich im Laufe der Jahre verändern. Um diese Veränderungen abbilden zu können, wird voraussichtlich 2029 eine zweite Tranche auf Grundlage der dann aktuellen Daten verteilt.

Wie viel Geld aus der ersten Tranche erhalten Hanau sowie der Main-Kinzig-Kreis und seine Kommunen?

Kommune

Sondervermögen Infrastruktur: erste Tranche in Euro

Stadt Hanau

51.849.014

Main-Kinzig-Kreis

52.820.705

Bad Orb

3.459.695

Bad Soden-Salmünster

5.104.928

Biebergemünd

1.997.431

Birstein

1.893.194

Brachttal

1.620.855

Bruchköbel

7.266.827

Erlensee

5.152.514

Flörsbachtal

713.780

Freigericht

4.460.282

Gelnhausen

7.122.691

Großkrotzenburg

2.070.720

Gründau

4.179.693

Hammersbach

1.502.755

Hasselroth

2.302.588

Jossgrund

968.043

Langenselbold

3.815.385

Linsengericht

2.770.254

Maintal

13.685.382

Neuberg

1.660.141

Nidderau

6.118.982

Niederdorfelden

1.125.274

Rodenbach

3.514.416

Ronneburg

1.092.382

Schlüchtern

5.125.087

Schöneck

3.601.518

Sinntal

3.057.659

Steinau an der Straße

3.370.507

Wächtersbach

4.709.492

Summe

208.132.194

Wofür können die Kommunen das Geld verwenden? 

Die Kommunen erhalten das Geld unbürokratisch und sollen es für die Stärkung der Infrastruktur nutzen. Wachstum und Lebensqualität werden damit gefördert. Dafür können die Kommunen das Geld frei für Investitionen in den folgenden Bereichen verwenden:

  • Gesundheit und Pflege
  • Mobilität (Verkehrsinfrastruktur) sowie Wohnungs- und Städtebau
  • Digitales
  • Bildungsinfrastruktur (Schulbau)
  • Betreuungsinfrastruktur
  • Technische Infrastruktur (zum Beispiel Kanalisation)
  • Bevölkerungsschutz (Sicherheit/Katastrophenschutz/Feuerwehr)
  • Sportinfrastruktur

Die Förderung erfolgt trägerneutral. Die Kommunen können das Geld daher auch an so genannte kommunalersetzende Maßnahmenträger weitergeben. Das sind Träger von Einrichtungen, die kommunale Aufgaben übernommen haben.

Wann bekommen die Kommunen das Geld?

Die Kommunen wissen nun, wie viel Geld sie aus der ersten Tranche des Sondervermögens erhalten und dass sie es in den oben genannten Bereichen frei und unbürokratisch für die Stärkung ihrer Infrastruktur ausgeben können. Damit können die Kommunen ab sofort planen und mit ihren Projekten beginnen. Da der Bund nicht in Vorleistung tritt und das Geld nicht pauschal ausgezahlt werden darf, ist es erforderlich, dass das Land für die Kommunen ein Mittelabrufverfahren einrichtet. Das Geld wird in der Regel erst nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt und danach von den Kommunen abgerufen, zum Beispiel nach der Fertigstellung eines Projekts. Es wird daher sicherlich noch einige Zeit dauern, bis Geld aus dem Sondervermögen überwiesen werden muss. Diese Zeit wird genutzt, um die Abwicklung möglichst einfach zu gestalten. Die Investitionen können aber unabhängig davon ab sofort angegangen werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

In der interaktiven Kommunalfinanzkarte des Hessischen Finanzministeriums ist zu sehen, wie viel Geld jede einzelne Kommune aus der ersten Tranche erwarten kann. Im Internetangebot www.finanzen.hessen.de gibt es zudem eine Übersicht aller Zahlungen an die Kommunen im Überblick.

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