Und weiter: "Das Ziel der schwarz-grünen Landesregierung, 2% der Landesfläche Hessens für Windkraftanlagen zu nutzen, führt zu einer massiven Häufung von Anlagen in den Mittelgebirgen und damit zu heftigen Einschnitten im Artenschutz. Im wichtigsten Schwarzstorch-Gebiet Hessens, dem Schutzgebiet Vogelsberg, das gern als Beispiel für positives Nebeneinander von Schwarzstörchen und Windkraft genannt wird, hat mit der schrittweisen Errichtung von knapp 200 Windkraftanlagen die Anzahl der Bruthorste des Schwarzstorchs um zwei Drittel abgenommen, während in anderen hessischen Gebieten der Bestand stabil war. Mitte Dezember trafen sich deshalb in Hünfeld-Dammersbach Mitglieder der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), der Naturschutzinitiative, der IGEL Landschaftsschutz und mehrerer Bürgerinitiativen aus den Landkreisen Main-Kinzig, Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner zu einem Erfahrungsaustausch rund um das Thema „Artenschutz kontra Windkraftanlagen“.
Ein erster Schwerpunkt der Diskussion war die überwiegend mangelhafte Qualität der Gutachten, die Windkraftprojektierer in Genehmigungsverfahren vorlegen. Dr. Berthold Andres aus Biebergemünd berichtete von einem Gutachter, der im Rahmen eines geplanten Windparks in Linsengericht im Main-Kinzig Kreis schlichtweg ein Vorkommen der Mopsfledermaus „übersehen“ hatte. Mit einem entsprechenden Nachweis wäre eine Genehmigung von Windkraftanlagen völlig unmöglich gewesen. Inzwischen hat die lokale BI gemeinsam mit der HGON mehrere Wochenstubenkolonien der Mopsfledermaus in diesem Gebiet nachgewiesen. Von ähnlichen Problemen berichteten auch die anderen Teilnehmer, so unterschlugen Gutachter eines Projektierers in ihren naturschutzfachlichen Beiträgen auch Bruten des Rotmilans. Des Weiteren wurde bemängelt, dass teilweise inkompetente Personen die Untersuchungen vor Ort durchführen oder auch sinnfreie Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Die zentralen Forderungen der Beteiligten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Solange die Gutachter von den Projektierern beauftragt werden, wird sich die Qualität der Gutachten nicht verbessern. Abhilfe können hier nur Gutachter mit einem entsprechenden Fachkundenachweis bringen, die durch die Obere Naturschutzbehörde bestellt werden. Damit würden die Gutachter endlich auch unabhängig vom Ergebnis ihrer Arbeit. Sie müssten bei Ablehnung eines Windparks aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht mehr befürchten, künftig keine Aufträge mehr zu erhalten.
Mehrere Teilnehmer berichteten auch von einer Häufung schwerwiegender Vergehen gegen das Bundesnaturschutzgesetz im Umfeld geplanter Windparks. Im Main-Kinzig Kreis wurden zum Beispiel direkt neben einem geplanten Windpark mehrere Bäume, die von der Mopsfledermaus besiedelt waren, durch den Waldbesitzer, die Gemeinde Flörsbachtal, im Rahmen einer „regulären Durchforstung“ gefällt, obwohl die Bäume entsprechend gekennzeichnet waren. In Dammersbach entdeckte man einen vergifteten Rotmilan und Rattengiftverpackungen ebenfalls direkt neben einem geplanten Windpark. Im geplanten Windpark im Dreiländereck wurde ein Schwarzstorchhorst beschädigt, den lokale Naturschützer erst kurz zuvor gefunden hatten. Im Stölzinger Gebirge wurden, obwohl es noch keine Genehmigung gibt, "vorsorglich" schon die dort lebenden geschützten Haselmäuse gefangen und umgesiedelt. Siegfried Bug von der BI „Dammersbach“ fasste zusammen: „Hier an Zufälle zu glauben, fällt schwer. Wir empfehlen alle Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz sofort der Polizei zu melden und Strafanzeige zu stellen, damit die Verursacher möglichst zeitnah ermittelt werden können“.
Einig waren sich alle Beteiligten der Gesprächsrunde, dass die einseitige Ausrichtung der Hessischen Landesregierung, bei der Energiewende auf Windkraft zu setzen, falsch ist. Im waldreichen Hessen gehe der jetzige Ausbau der Windkraft zwangsläufig massiv auf Kosten des Artenschutzes, ohne substantiell den klimaschädigenden Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren. Die Windkraft trage mit Stand 2015 trotz vieler Milliarden an Subventionen nur mit ca. 2,4 % zum Primärenergieverbrauch in Deutschland bei. Eine Energiewende ohne massive Einsparungen, insbesondere im Verkehrsbereich, bzw. ohne energetische Sanierung des Immobilienbestandes, wäre reine Illusion und führe zwangsläufig zu einer weiteren Abnahme der Biodiversität in den hessischen Wäldern. Es wurde deshalb einstimmig vereinbart, den Erfahrungsaustausch regelmäßig fortzusetzen und auch auf weitere Bürgerinitiativen auszudehnen."



