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Kreisfreiheit von Hanau: Unterstützung vom Land?

Kreisfreiheit von Hanau: Unterstützung vom Land?

Zur Kreisfreiheit der Stadt Hanau und die Antwort des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU)in der letzten Plenarwoche des Hessischen Landtages erklärt Gabi Faulhaber, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

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„Es ist verständlich, wenn der hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) mitteilt, dass die schwarzgrüne Landesregierung derzeit noch keine Positionierung zur Kreisfreiheit der Stadt Hanau hat. Unverständlich wäre es jedoch, wenn die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis jetzt Zeit Arbeit, Zeit und Geld in die Vorbereitung der Kreisfreiheit investieren und die Landesregierung später entscheidet, dass sie die Kreisfreiheit ablehnt und somit keinen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen wird.“

Auszug aus den zu Protokoll gegebenen Fragen aus der 144. Plenarsitzung

Frage 1091 – Gabriele Faulhaber (DIE LINKE): "Ich frage die Landesregierung: Unterstützt sie den Wunsch der Stadt Hanau, kreisfrei zu werden?"

Antwort des Ministers des Innern und für Sport Peter Beuth: "Der Hessischen Landesregierung sind die Überlegungen der Stadt Hanau, die Kreisfreiheit zu erlangen, bekannt. Die Stadt Hanau hat allerdings ihr Anliegen noch nicht förmlich an die Hessische Landesregierung herangetragen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau hat am gestrigen Abend, 20.08.2018, einen einstimmigen Grundsatzbeschluss darüber gefasst, zum 01.04.2021 kreisfrei zu werden und nun diesbezüglich an den Hessischen Ministerpräsidenten heranzutreten. Die Hessische Landesregierung hat sich daher bisher zu dem Auskreisungswunsch der Stadt Hanau noch nicht positioniert. Im Übrigen bedürfen nach § 14 Abs. 2 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) die Auflösung und Neubildung eines Landkreises sowie die Änderung der Grenzen eines Landkreises infolge Eingliederung oder Ausgliederung von Gemeinden eines Gesetzes. Der Hessische Landtag, der über ein entsprechendes Ausgliederungsgesetz zu beschließen hat, wird erst nach Kenntnis und Erarbeitung aller für das Land und die Kommunen relevanten Fakten eine abgewogene Entscheidung treffen können."

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