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„Lärmschutz wird mit entscheidend sein für die Akzeptanz“

„Lärmschutz wird mit entscheidend sein für die Akzeptanz“

Verkehrsdezernent Matthias Zach hat sich zufrieden gezeigt, dass nun der Suchrahmen für eine geeignete Trassenführung der Kinzigtalbahn feststeht.

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„Im Januar dieses Jahres fand in der Stadthalle Gelnhausen der Auftakt zu einer groß angelegten Bürgerbeteiligung für diese Ausbaumaßnahme statt. Seither haben die beteiligten Personen und Institutionen viele Ideen und viel Material zusammengetragen und erarbeitet. Was von Beginn an die zentrale Rolle spielte war die Frage nach dem Lärmschutz der Anliegergemeinden. Allen Beteiligten ist klar, dass diese Frage am Ende mit entscheidend für die Akzeptanz dieses Schienenprojekts sein wird“, erklärte Zach. Bis 2017 will die Deutsche Bahn zusammen mit einem Raum- und Entwicklungsplaner die bestmögliche Trassenführung ermitteln, unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen.

Nach der Vorlage der Antragsunterlagen der DB Netz AG – also der Vorhabenträgerin – wurde das Raumordnungsverfahren für die geplante neue zweigleisige Schienenstrecke zwischen Gelnhausen und Fulda beziehungsweise bis zur vorhandenen Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg eingeleitet. Bestandteil der Verfahrensunterlagen war dabei insbesondere eine sogenannte Antragsvariante, für die die DB Netz AG die Prüfung der Raumverträglichkeit mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragte. In dem von der Deutschen Bahn und den Planungsbehörden definierten Suchraum wurden für jeden Lösungsansatz jeweils mehrere Grobkorridore ermittelt. Nun kann die DB Netz AG damit beginnen, die erforderlichen Gutachten zu erstellen.

Kreisbeigeordneter Zach begrüßt hierbei insbesondere, dass die Behörden besonderen Wert darauf legen, den Nutzen für die Region zu betonen. „Mit der Kinzigtalbahn werden ausreichende Kapazitäten für den Schienenpersonennahverkehr zwischen Frankfurt und Fulda geschaffen. Wir haben es hier schließlich mit einem Nadelöhr zu tun. Schon heute ist der Abschnitt überlastet und wird es bei einem Anstieg der Nachfrage, von dem wir nach allen vorliegenden Prognosen ausgehen, in den nächsten Jahren umso mehr sein“, so Zach. Dennoch vernachlässige es die Bahn nicht, die Auswirkungen durch die neuen Gleise für die Bestandsstrecken sowie die Lärmentwicklung zu berücksichtigen, und das sei für den Erfolg dieses Projekts maßgeblich.

Was den weiteren Planungsabschnitt der Strecke im Bereich von Hanau–Gelnhausen betrifft, so steht hier nach Aussagen von Zach die Lage der weiteren Gleise bereits weitgehend fest. Dieser Abschnitt ist bereits dreigleisig ausgebaut, das zusätzliche vierte Gleis werde zwischen Hanau und Rodenbach südlich neben die vorhandenen Gleise verlegt, zwischen Rodenbach und Gelnhausen nördlich neben die vorhandenen Schienen, führt der Verkehrsdezernent aus. Darüber, wie konkret die Lärmschutzmaßnahmen dann aussehen werden, könne die Vorhabenträgerin DB Netz AG noch keine Aussagen treffen, das werde frühestens 2017 möglich sein, wenn hierfür die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. „Fest steht aber schon jetzt, dass die Lärmvorsorge den gesetzlichen Maßgaben folgt, die hier bei den geplanten Ausbaumaßnahmen deutlich strenger sein werden als bei einer Lärmsanierung an Bestandsstrecken“, erklärt Zach.

Beginnen wird der Ausbau des Streckenabschnittes Hanau–Gelnhausen damit, dass das Stellwerk in Gelnhausen durch ein modernes elektronisches Stellwerk ersetzt werden muss. Die vorhandene Alttechnik ist nicht dafür geeignet, die verschiedenen Bauzustände abzusichern, da der normale Zugbetrieb während der Bauphase ja weiterhin gewährleistet sein muss.

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