„Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass wir mit dem Sozialgesetzbuch II die richtigen arbeitsmarktpolitischen Weichen in Deutschland gestellt haben“, so Simmler, die im April 2014 die politische Verantwortung für das hiesige Jobcenter von Landrat Erich Pipa übernahm. „Für den Main-Kinzig-Kreis darf ich sagen – unser Weg ist erfolgreich, das belegen die rund 36.000 Menschen, die wir hier seit 1. Januar 2005 in Arbeit vermittelt haben.“ Die Sozialdezernentin räumt aber auch ein: „Gleichwohl verschließe ich nicht die Augen vor den Problemen und Unzulänglichkeiten des Systems. Kein anderes Gesetz ist in so kurzer Zeit so häufig geändert worden – eine Zerreißprobe für Verwaltung und Bürger gleichermaßen.“ An vielen Stellen beeinträchtige überbordender Dokumentations- und Steuerungszwang die Arbeit mit den Menschen. Simmler findet deutliche Worte: „Der jahrelange politische Schlingerkurs von Mittelkürzungen und -umschichtungen war nicht hilfreich – wir brauchen eine verlässliche finanzielle und rechtliche Basis, um unseren Auftrag erfüllen zu können. Für uns steht nach wie vor der Mensch im Mittelpunkt und nicht die Akte!“ Besonders bedauere sie, dass die kommunalen Jobcenter zunehmend ihres Gestaltungsspielraumes beraubt würden, mit individuellen Maßnahmen Menschen aus dem Langzeitleistungsbezug zu bringen. „Hier geht es darum, Menschen einen Ausweg aufzuzeigen, die seit Jahren im Bezug von staatlichen Transferleistungen feststecken“, erklärt Simmler. Das sei zeit- und kostenaufwändig und verlange daher nach Finanzmitteln, die der Bund nicht mehr im benötigten Umfang zur Verfügung stelle.
Der Main-Kinzig-Kreis war schon seit Mitte der 90er Jahre bundesweit ein Vorreiter darin, Arbeitslose und generell Hilfebedürftige in sogenannten Modellteams behördenübergreifend zu versorgen. Mit seinem Modell der Neuen Wege avancierte der damalige Sozialdezernent Erich Pipa zum anerkannten Fachmann für die integrierte Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Mehr als einmal hörte man ihn in Berlin an, als es 2004 um die Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches II ging. Da erstaunt es nicht, dass der Main-Kinzig-Kreis in Hessen die erste Gebietskörperschaft war, die sich für den Weg der Optionskommune entschied: Wie inzwischen jedes vierte Jobcenter in Deutschland erbringt auch der MKK die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II in kommunaler Eigenverantwortung - unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit. „Hessen ist Optionsland Nummer 1 in Deutschland“, stellt Simmler fest, die überzeugt ist, dass dieses Modell das richtige ist: „Wir sind in der Region fest verankert, kennen unseren Arbeitsmarkt und sind nah an den Bürgern.“ Je unabhängiger man von Berlin und Nürnberg, dem Sitz der Bundesagentur für Arbeit, agiere, desto besser sei das Ergebnis für die Menschen vor Ort, ist sich Simmler sicher.
Zum 1. Januar 2015 schlägt das KCA nun ein neues Kapitel auf: Dann wächst die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) um große Teile des ehemaligen Kreissozialamtes. So, wie der MKK 2005 die Betreuung von Arbeitslosen von der Stadt Hanau übernommen hat, wiederholt sich zehn Jahre später die Geschichte, indem jetzt auch die Betreuung der Hanauer Sozialhilfeempfänger übergeht. Mit dem neuen „Kommunalen Center für Arbeit – Jobcenter und Soziales“ führt der MKK als erster in Deutschland Jobcenter und Sozialamt unter dem Dach einer AöR zusammen. „Aber mit der Rolle als Vorreiter hatten wir im Main-Kinzig-Kreis noch nie ein Problem“, gibt sich Simmler zuversichtlich.
Info „Hartz IV“
Am 1. Januar 2005 trat im Zuge der Agenda 2010 auf Initiative der rotgrünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder das „Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ in Kraft. Wesentlicher Bestandteil war das Sozialgesetzbuch II (SGB II), dass die ehemalige Arbeitslosenhilfe und das bis dahin gültige Bundessozialhilfegesetz zusammenführte. Beide Instrumente datierten noch aus den sechziger Jahren und waren der Realität des deutschen Arbeitsmarktes längst nicht mehr gewachsen, der von einer stetig wachsenden Gruppe beschäftigungsferner Langzeitarbeitsloser geprägt istSeitdem ist die Aufteilung klar: Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erwirbt bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf – in der Regel – zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Betroffene betreut die Agentur für Arbeit. Läuft das Arbeitslosengeld I aus oder hat jemand darauf keinen Anspruch, etwa weil er nie gearbeitet hat, dann springen die Jobcenter ein. Nach dem Sozialgesetzbuch II gewähren Sie Arbeitslosengeld II – im Volksmund „Hartz IV“. Bei den Jobcentern gab es von Anfang an zwei Modelle: Zum einen die sogenannten gemeinsamen Einrichtungen, hier sind Arbeitsagentur und Kommune gemeinsam zuständig. Und zum anderen die Optionskommunen, hier führt die Kommune ihr Jobcenter selbstständig und eigenverantwortlich. Das zweite Modell war der mächtigen Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg ein Dorn im Auge – sie brachte den Gesetzgeber dazu, die Zahl der Optionskommunen zu begrenzen. Heute ist etwa jedes vierte der rund 400 deutschen Jobcenter eine Optionskommune, wobei ein deutlicher Schwerpunkt in Hessen liegt. Viele kreisfreie Städte und Landkreise würden sich diesem wachsenden Lager gerne anschließen.
Der Main-Kinzig-Kreis erbrachte die Leistungen nach dem SGB II von Anfang an in kommunaler Eigenverantwortung. In den ersten Jahren schaffte er die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür mit der kreiseigenen Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA) sowie dem Kreissozialamt. Zum 1. Januar 2010 überführte der MKK dann sein Jobcenter in eine neu gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts, dem Kommunalen Center für Arbeit (KCA). Die AQA konzentriert sich seitdem darauf, im Auftrag des KCA Betroffene in eigenen Maßnahmen zu qualifizieren und weiterzubilden. Der nächste wichtige Meilenstein war 2011 die Entfristung des Optionsmodells, ab diesem Zeitpunkt war klar, dass sich der Main-Kinzig-Kreis auch in Zukunft selbstständig um Langzeitarbeitslose in der Region kümmern wird. Nachdem die Stadt Hanau die Betreuung ihrer Sozialhilfeempfänger Ende 2014 eingestellt hat, überführt der Main-Kinzig-Kreis den Großteil der Aufgaben des Kreissozialamtes und des ehemaligen Hanauer Sozialamtes in die Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese firmiert ab dem 1. Januar 2015 unter der Bezeichnung Kommunales Center für Arbeit – Jobcenter und Soziales und beschäftigt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.



