TPL_VORSPRUNG_SKIP_NAV
Keiler Bier

Noll zum Finanzausgleich: Koalition macht es sich zu einfach

Noll zum Finanzausgleich: Koalition macht es sich zu einfach

Vor der aktuellen Stunde zum kommunalen Finanzausgleich in der Kreistagssitzung am Freitag bezieht auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Noll Stellung zum Thema.

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

„Die Kreis-Koalition macht es sich zu einfach, wenn Sie den Grund für die Verschuldung der hessischen Kommunen ausschließlich beim Land sucht“, kritisiert der Landtagsabgeordnete die jüngsten Äußerungen von SPD, Grünen und Freien Wählern. Er erinnert daran, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Kommunen durch den kommunalen Schutzschirm um insgesamt 2,8 Milliarden Euro Schulden entlastet hat. Auch der Hessische Staatsgerichtshof habe in seinem Urteil zum kommunalen Finanzausgleich nicht die Höhe der Mittelzuweisungen beanstandet.

Das Land habe den kommunalen Finanzausgleich um 340 Millionen Euro reduziert, weil es diese Summe im Länderfinanzausgleich für die Steuereinnahmen der Städte, Gemeinden und Kreise an andere Bundesländer abgeben müsse. Die hessischen Kommunen hätten im letzten Jahr aber 1,9 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. „Es zeigt sich, dass die Rechnung der Kreis-Koalition nicht aufgeht, weil die Kommunen selbst ohne die Reduzierung des Finanzausgleichs mehr als 1,5 Milliarden Euro mehr ausgegeben haben, als sie eingenommen haben“, rechnet Noll vor. Es müsse also weitere Gründe für die schlechte Finanzsituation der Kommunen geben.

Es sei richtig, dass die Kommunen für ihre Aufgaben ausreichend Geld vom Land erhalten müssten, so Noll, dies schreibe schon die Hessische Verfassung vor. In seinem Urteil zum Finanzausgleich hat auch der Staatsgerichtshof festgelegt, dass künftig eine Bedarfsermittlung Grundlage des Kommunalen Finanzausgleichs sein muss. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Kreistagsfraktion erinnert die Kreis-Koalition daran, dass der Staatsgerichtshof in seinem Urteil bereits Ausgestaltungsmöglichkeiten für diese Bedarfsermittlung festgehalten hat. „Bei der Ermittlung des Finanzbedarfs kann sich das Land an den Durchschnittsausgaben wirtschaftlich arbeitender Kommunen orientieren“, erläutert der FDP-Mann das Urteil des Staatsgerichtshofes.

Dabei muss nach Ansicht von Noll auch ein Blick über Hessen hinaus erlaubt sein. So zeigen verschiedene Statistiken, dass die hessischen Städte, Gemeinden und Kreise nicht nur bei der Verschuldung Spitzenreiter sind. Die hessischen Kommunen lägen gleichzeitig in den Spitzengruppen bei Einnahmen und Ausgaben. „Eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs wird sicher kein Freifahrtschein für unwirtschaftlichen Umgang mit den Steuermitteln unserer Bürger werden, sondern gut wirtschaftende Kommunen als Maßstab setzen“, ist sich Noll sicher. Mit Verweis auf das Urteil des Staatsgerichtshofes merkt er abschließend an, dass auch weitere Kürzungen für die Kommunen nicht ausgeschlossen sind, wenn die Bedarfsanalyse entsprechend ausfalle.

Artikel teilen: Teilen Tweeten Teilen
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
Zeig dein Herz und spendiere der Redaktion einen Kaffee! Jede Unterstützung hilft uns, weiterhin unabhängig aus der Region zu berichten.
☕ Kaffee spendieren
Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis