Seit drei Wochen liegt der Entwurf des Regionalplans „Windkraft“ für Südhessen nun zur Einsicht in diversen Rathäusern im Main-Kinzig Kreis aus. Bürger, Naturschutzverbände, Behörden und Kreis- oder Gemeindeparlamente können bis zum 2. Juni 2017 Stellungnahmen dazu abgeben. Die Verabschiedung der Stellungnahme des Kreistags steht deshalb auch für die kommende Sitzung am 5. Mai 2017 auf der Tagesordnung. Wer jetzt geglaubt hat, der Kreistag würde seinem eigenen Beschluss vom letzten Jahr für einen windkraftfreien Naturpark Spessart auch Taten folgen lassen, sieht sich leider wieder einmal von der Lokalpolitik getäuscht. Anstatt eines klaren Vetos gegen alle Vorrangflächen im Naturpark, enthält die aktuelle Beschlussvorlage des Kreisausschuss nur die Streichung von ca. 200 ha im Naturpark Spessart und ignoriert dabei völlig den eigenen Kreistagsbeschluss für einen windkraftfreien Naturpark Spessart. Eine Zustimmung zur Beschlussvorlage würde im Umkehrschluss nun bedeuten, dass der Kreistag auf den restlichen 3.000 ha Vorrangflächen im Naturpark Spessart dem Bau von Windkraftanlagen zustimmt. Nach der üblichen Abschätzung wären damit allein im Naturpark Spessart der Bau von ca. 300 Windkraftanlagen mit einer Höhe von über 200 m möglich.
Zudem enthält die Vorlage des Kreisausschuss‘ eine ganze Reihe handwerklicher Fehler. Die Beschlussvorlage fordert unter anderem mit Verweis auf das sogenannte Gegenstromprinzip in der räumlichen Planung eine Berücksichtigung der von den Kreiskommunen erstellten Planungskonzepte. Während aber laut Beschlussvorlage die aktuellen Flächennutzungsplanungen der Kommunen Bad Orb und Birstein im Regionalplan berücksichtigt werden sollen, fehlt diese Forderung in Bezug auf die seit fünf Jahren laufenden Flächennutzungsplanungen der Gemeinde Biebergemünd. Für die BI ist nicht nachvollziehbar, warum in der Stellungnahme des Kreistags die einzelnen Kommunen im MKK unterschiedlich behandelt werden.
Nicht nachvollziehbar ist für die BI auch die Bewertung einzelner Flächen in Bezug auf das Kriterium „Artenschutz“. Während beispielsweise ein Teil der Fläche 2-320 bei Schlüchtern wegen Vorkommen der Mopsfledermaus gestrichen werden soll, fehlt in der Beschlussvorlage jeglicher diesbezüglicher Hinweis auf die Fläche 2-76 in Flörsbachtal am Roßkopf, obwohl dort im Sommer 2016 über 20 Quartiere der Mopsfledermaus nachgewiesen wurden. „Da auf der Fläche 2-76 in Flörsbachtal auch die von der Naturenergie Main-Kinzig geplanten Windkraftanlagen gebaut werden sollen, liegt der Schluss nahe, dass bei der vorliegenden Beschlussvorlage weniger artenschutzrechtliche Fakten eine Rolle gespielt haben, sondern ganz klar politische Ziele verfolgt werden“, äußert sich dazu BI Vorstand Andres. Die BI fordert deshalb, dass artenschutzrechtliche Bedenken zu den geplanten Vorrangflächen unabhängig von ihrer Lage im Main-Kinzig Kreis und auch unabhängig von den Planungen der Naturenergie Main-Kinzig gleichwertig behandelt und entsprechend in der Stellungnahme des Kreistags berücksichtigt werden.
Zusammengefasst würde eine Zustimmung des Kreistags zur vorliegenden Beschlussvorlage bedeuten, dass der Main-Kinzig Kreis seine „Spitzenposition“ beim Ausbau der Windkraft in Südhessen weiter massiv ausbaut. Bereits jetzt trägt der Main-Kinzig Kreis mit ca. 120 Windkraftanlagen (in Betrieb, genehmigt oder beantragt) ca. 45 % des gesamten Ausbaus der Windkraft in Südhessen. Während der vorliegende Entwurf des Regionalplans für den Main-Kinzig Kreis 3,9 % der Kreisfläche als Vorrangflächen ausweist, sollen beispielsweise im Hochtaunuskreis nur 1,5 % der Kreisfläche für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Von einer gerechten Verteilung des Ausbaus der Windkraft kann deshalb überhaupt keine Rede mehr sein. Würden für den Main-Kinzig Kreis die gleichen Maßstäbe an eine Flächenausweisung angelegt werden wie für den Hochtaunuskreis, müssten über 60 % der geplanten Vorrangflächen im Main-Kinzig Kreis im jetzigen Entwurf des Regionalplans gestrichen werden. Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur fordert die Mitglieder des Kreistags deshalb auf, die Belastung der Bürger im Main-Kinzig Kreis zu begrenzen und in ihrer Stellungnahme gegen die Ausweisung von Vorrangflächen im Main-Kinzig Kreis zu stimmen, bis eine faire Verteilung innerhalb des Planungsgebiets des Regionalplans sichergestellt ist.
Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. ist ein im Jahre 2012 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Mehr Informationen zum aktuellen Entwurf des Regionalplans „Windkraft“ für Südhessen und dem Flächennutzungsplan „Windkraft“ der Gemeinde Biebergemünd gibt es auf der homepage der BI unter www.windkraft-im-spessart.de.



