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Tauber begrüßt härtere Strafen für Einbruchsdelikte

Tauber begrüßt härtere Strafen für Einbruchsdelikte

Einbruchsdelikte sollen künftig deutlich härter bestraft werden – eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett jetzt auf den Weg gebracht.

CID

Bislang bewegt sich der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zehn Jahren, bei „minderschweren Fällen“, liegt die untere Strafgrenze bei drei Monaten. Künftig wird die Mindeststrafe auf ein Jahr festgesetzt, in besonders schweren Fällen drohen den Tätern bis zu zehn Jahre Haft. Der heimische Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Peter Tauber begrüßt die Gesetzesverschärfung, die darüber hinaus unter bestimmten Bedingungen auch den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von Einbrüchen erlaubt.

Tauber: „Durch die neuen technischen Möglichkeiten versetzen wir die Ermittlungsbehörden in die Lage, den Verbrechern schneller auf die Spur zu kommen und Wiederholungs- und Serienstraftaten zu verhindern.“ Das Heraufsetzen der Mindeststrafe soll dazu führen, dass insgesamt weniger Ermittlungsverfahren in „minderschweren Fällen“ frühzeitig eingestellt werden; zudem setzt die Union auf einen erhöhten Abschreckungseffekt.

„Die Union ist und bleibt die Partei der Inneren Sicherheit und engagiert sich aktiv für den Schutz der Bürger. Ein auf den ersten Blick simpler Wohnungseinbruch kann für die Betroffenen zu einem traumatischen Erlebnis werden und über Jahre hinweg tiefe Spuren hinterlassen. Wer derart rabiat in die Privatsphäre anderer eindringt, der muss die Konsequenzen seines Handelns mit aller Härte und möglichst zeitnah zu spüren bekommen“, betont Tauber.

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