Impfpriorisierung für Finanzverwaltung gefordert

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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Hessen fordert die zeitnahe Priorisierung der Beschäftigten in der Hessischen Finanzverwaltung sowie den Bezügestellen zur Impfung gegen Covid-19.



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Zuletzt hatte das bayrische Finanzministerium grünes Licht für eine Impfpriorisierung seiner gesamten Finanzverwaltung gegeben. Ähnlich verhält es sich im Nachbarland Rheinland-Pfalz. „Wir fordern eine Synchonsierung zu unseren Kolleginnen und Kollegen in Mainz und München. Ob die trotz Corona im Außendienst tätigen Steuerfahndungsdienste, die Beschäftigten der Vollstreckungsaußendienste, die im Innendienst tätigen Kolleginnen und Kollegen oder auch diejenigen, die eine Betreuung im Baubereich ausüben, wir möchten nun endlich eine zeitnahe wirkungsvolle Impfung für alle Beschäftigten im Ressort nach dem Vorbild anderer Bundesländer“, betont DSTG-Landesvorsitzender Michael Volz in einer Pressemitteilung.

So befasste die DSTG Hessen Finanzminister Michael Boddenberg bereits in einem Schreiben am 24. Februar 2021 wegen der Frage einer Impfkampage und des Testens der Beschäftigten in der Finanz- und Steuerverwaltung. In einem Erinnerungsschreiben vor zwei Wochen wies das Leitungsgremium der Gewerkschaft zudem auf die risikobehafteten Arbeitsbereiche hin. Im Übrigen sind auch die steuerberatenden Berufe als systemrelevant priorisiert worden. Besonders für die Beschäftigten im Außendienst, für diejenigen mit nicht vermeidbaren Publikumskontakten, gewinnt dieses Warten angesichts steigender Inzidenzwerte, aufkommender Forderungen, dass die Priorisierung alsbald komplett aufgehoben werden soll, sowie den Entwicklungen in anderen Bundesländern immer mehr an Brisanz, führt die Finanzgewerkschaft aus.

„Natürlich ist uns bewusst, dass ganz viele Bürgerinnen und Bürger zeitnah eine wirkungsvolle Impfung gegen das Virus erwarten, die sie vor Erkrankungen schützen und das tägliche Leben etwas normalisieren soll. Unsere Mitglieder wollen keine Sonderbehandlung sondern nur mit der Kollegenschaft, etwa in Bayern oder Rheinland-Pfalz, gleichgestellt sein“, so der Landesvorsitzende weiter. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wirken die Leitungsgremien der Steuergewerkschaft nachhaltig und konsequent zum Wohle ihrer Mitglieder und der Kollegenschaft fort. Die Gewerkschaft hat mit ihrer FAQ-Systematik zu COVID 19 Maßstäbe gesetzt, welche später von der Verwaltung übernommen wurden. Sie hat die steuerlichen Hilfen sowie alle weiteren Unterstützungsmaßnahmen konstruktiv befürwortet, früh die psychischen Beeinträchtigungen professionell analysieren lassen, die Veränderungsprozesse des Homeoffice, des Homelearning intensiv fortentwickelt, Orientierung und Haltung gelebt und auch die Dienstherrnschaft mit ihren konstruktiven Gesundheitsgedanken in dieser für alle Menschen schwierigen Situation befasst.

Abschließend stellt die Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung fest: Wenn der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachkommt, ist die dauerhafte Sicherung der hessischen Staatseinnahmen gewährleistet.


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