Mit dem Übergang in die Stufe 2 kommen ab dem 3. Juni 2021 weitere Lockerungen hinzu: Es dürfen sich nun zwei Haushalte oder zehn Personen (unabhängig vom zugehörigen Haushalt) treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene nicht mit. In den Schulen gehen die Klassen 1 bis 13 in den Präsenzunterricht. Nach wie vor gilt dort zweimal pro Woche eine Schnelltestpflicht. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen nun ohne Terminvereinbarung („Click & Meet“) öffnen – mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Hier wird ein aktueller Schnelltest empfohlen.
Die Schwimmbäder und Saunen dürfen unter Auflagen öffnen und auch die Gastronomie im Innenraum ist wieder möglich, allerdings mit einer Reihe von Hygienebestimmungen. So müssen ein Negativnachweis und die Kontaktdaten vorgelegt werden, auch eine Sitzplatzpflicht ist vorgesehen. Im Außenbereich wird lediglich ein Schnelltest empfohlen. Nach wie vor besteht auch in Stufe 2 ein Tanzverbot, Clubs und Diskotheken dürfen aber als Bar/Gastronomie öffnen. Für den Friseurbesuch (körpernahe Dienstleistungen) besteht nunmehr keine Pflicht für einen Negativnachweis mehr, jedoch gilt die Empfehlung, einen Schnelltest zu machen.
In der Stufe 2 ist auch Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb wieder möglich. Es wird ein Schnelltest empfohlen. Chöre und Orchester dürfen nun unter Auflagen auch im Innenraum musizieren, es wird jedoch empfohlen, hierfür nach Möglichkeit nach draußen zu gehen.


