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Im Detail: Das sind die neue Corona-Regeln im MKK

Im Detail: Das sind die neue Corona-Regeln im MKK

Ab Donnerstag, 3. Juni 2021, gilt im Main-Kinzig-Kreis Stufe 2 der Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen. Damit verbunden sind zahlreiche Lockerungen, die nachfolgend im Detail aufgelistet sind. Übrigens: Eine Rückkehr in Stufe 1 und damit eine Rücknahme der ab heute geltenden Regeln ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Nur wenn der Inzidenzwert im Main-Kinzig-Kreis an drei Tagen in Folge wieder über einen Wert von 100 liegt, greift wieder die Bundesnotbremse und es kommt zu einem erneuten Lockdown im Kreisgebiet.

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Kita
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule
Jahrgangsstufen 1-13: Präsenzunterricht (eingeschränkter/angepasster Regelbetrieb) mit Testpflicht zweimal pro Woche

Alten- und Pflegeheime
Bisherige Regelung: Vollständig geimpfte Personen und Genesene brauchen keinen Test mehr (gilt bereits ab 12. Mai 2021). Keine Maskentragepflicht bei Besuchen von vollständig geimpften Bewohenden im Bewohnerzimmer (gilt bereits ab 12. Mai 2021). Keine Beschränkung der Besucherzahl pro Tag (gilt bereits ab 15. Mai 2021)

Kontaktregeln
Zwei Hausstände oder 10 Personen über 14 Jahren (plus Geimpfte/Genesene

Alkoholkonsum
Verbot auf publikumsträchtigen Plätzen (außerhalb der Gastronomie)

Erweiterte Maskenpflicht
Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske in Innenräumen und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können

Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kultur-angebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr
Maskenpflicht

Arbeitsgestaltung
Fortdauer der Regeln aus der Bundesnotbremse bis 30.6. (Homeoffice)

Freizeit- und Amateursport
Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen Hygienevorgaben; Empfehlung tagesaktueller Test; Öffnung Schwimmbäder mit Personenbegren-zung und Zutrittsregelung

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z. B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

Verkaufsstätten, Einzelhandel
Öffnung des gesamten Einzelhandels nach den Regeln für Geschäfte der Grundversorgung plus Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Clubs, Diskotheken
Öffnung als Bar/Gastronomie mit tagesaktuellem Test

Gastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten

Hotels und Übernachtungsbetriebe
Öffnung Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze für Tourismus, max. Auslastung von 75 Prozent, Abstands- und Hygieneregeln, Negativtest bei Anreise plus zwei Test pro Woche bei längerem Aufenthalt

Hochschule
Hybridbetrieb mit Fokus auf mehr Präsenz

Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung, tagesaktueller Test als Empfehlung

Prostitutionsstätten
Geschlossen

Übrige Dienstleistungen
Aufgehoben

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