Ab Oktober 2021 hat die Bundesregierung Änderungen hinsichtlich der allgemeingültigen Testverordnung vorgenommen, welche Tests für die Mehrheit der Bevölkerung kostenpflichtig werden lassen. Aufgrund der steigenden Impfquote, den rückläufigen Testzahlen sowie dem Bedarf an Räumlichkeiten, die derzeit von den Testzentren belegt werden, haben sich die Gemeinden in Rücksprache mit dem Pflegeunternehmen zu einer Schließung der Schnelltestzentren in zwei Schritten entschlossen.
Ab 01.10.2021: Schließung der Schnelltestzentren Hasselroth/Freigericht und Neuberg/Erlensee
Ab 11.10.2021: Schließung der Schnelltestzentren Ronneburg und Gründau
Die Schnelltestzentren Hammersbach/Limeshain sowie Biebergemünd bleiben vorerst geöffnet, sodass sich alle Bürgerinnen und Bürger dort gemäß der gültigen Testverordnung der Bundesregierung testen lassen können. Die bis zur Schließung vereinbarten Termine bleiben bestehen.



