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Geflügel darf überall wieder nach draußen

Geflügel darf überall wieder nach draußen

Weil in Hessen auch in den vergangenen 14 Tagen keine weiteren Fälle von Geflügelpest festgestellt worden sind, wird die Aufstallungspflicht, die noch für Teile des Main-Kinzig-Kreises im Bereich des Mains in Hanau, Maintal und Großkrotzenburg galt, ebenfalls aufgehoben.

Das bedeutet, dass auch dort das Geflügel ab 1. Mai wieder ins Freie darf.

Bereits vor vierzehn Tagen konnte aufgrund der nachlassenden Nachweise in der Wildvogelpopulation in weiten Teilen auf die Aufstallungspflicht verzichtet werden. Seither hat es in Hessen keinen Nachweis des Geflügelpesterregers mehr bei Wildvögeln gegeben, so dass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in seiner Risikobewertung zu dem Schluss kommt, dass das Geflügel in den verbliebenen Gebieten nun ebenfalls wieder nach draußen darf“, teilt Veterinärdezernent Winfried Ottmann (CDU) mit.

Der Kreisbeigeordnete appelliert parallel zu den Erleichterungen jedoch an alle Geflügelhalter im Kreis, weiterhin möglichst jeglichen direkten und indirekten Kontakt des eigenen Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden. „Jeder Tierhalter steht hier in der Verantwortung, seinen Tierbestand bestmöglich zu schützen und dazu beizutragen, dass die Geflügelpest nicht verbreitet wird“, erläutert Winfried Ottmann.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon (06051) 8515510 oder per E-mail: veterinaeramt@mkk.de.

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