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Mittwoch: Inzidenzwerte im MKK und Hospitalisierungsinzidenz

Mittwoch: Inzidenzwerte im MKK und Hospitalisierungsinzidenz

Die Inzidenz im Main-Kinzig-Kreis ist am Mittwoch auf den Höchstwert 1151,5 gestiegen. Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 4,04 pro 100.000 Einwohner*innen (26.01.2022). Eine Woche zuvor betrug der Wert 3,73 pro 100.000. Nach der IVENA Sonderlage waren am 25.01.2022 um 11:00 Uhr 226 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt.

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inzidenz 260122 mkk

Bei 211 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 15 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 220 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten. Nach der IVENA Sonderlage waren am 25.01.2022 um 11:00 Uhr 893 Betten auf hessischen Normalstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 774 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 119 besteht der Verdacht. Vor einer Woche lag die Zahl der Hospitalisierten bei 706.

63,5 Prozent der auf hessischen Intensivstationen behandelten Patient*innen mit COVID-19 sind nicht vollständig geimpft (ungeimpft oder teilgeimpft), während 29,8 Prozent vollständig geimpft sind. Bei 6,7 Prozent ist der Impfstatus unbekannt. Nach den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellsten verfügbaren Daten sind 72,1 Prozent der hessischen Bevölkerung vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft (RKI Impfquotenmonitoring, Stand: 26.01.2022). Wenn nur die Altersgruppe ab 12 Jahren berücksichtigt wird, beträgt der vollimmunisierte Anteil 80,8 Prozent.

Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. Nach fünf Tagen unterhalb der Grenze fällt die Region wieder aus der Regelung hinaus. Die Zuordnung am Berichtstag bezieht sich also immer auf die registrierten Inzidenzen der drei oder fünf Tage davor. Die Details auch zu den Maßnahmen sind in §27 der Coronavirus-Schutzverordnung niedergelegt.

Folgende Kreise und Städte fallen derzeit unter die Hotspot-Regelung:
Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Landkreis Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis, Stadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Kassel, Stadt Offenbach, Stadt Wiesbaden
Folgende Kreise und Städte fallen ab morgen unter die Hotspot-Regelung:
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Von gestern auf heute sind aus der Hotspot-Regelung herausgefallen:
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