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Schutz von obdachlosen und wohnungslosen Menschen

Schutz von obdachlosen und wohnungslosen Menschen

Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse, zu denen im Sommer längere Hitze- und im Winter mitunter längere Kälteperioden gehören, erinnert der Main-Kinzig-Kreis daran, dass obdachlose und wohnungslose Menschen besonderen Schutz benötigen.

Die Kreisverwaltung setzt in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern und Hilfsorganisationen auf frühzeitige Unterstützung, bessere Zugänge zu Notunterkünften und klare Informationswege. Dabei geht es auch um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Obdachlose und wohnungslose Menschen sind besonders von extremen Temperaturen betroffen. Hitzewellen können zu Kreislaufproblemen, Dehydrierung und anderen Gesundheitsrisiken führen. Kälteperioden erhöhen das Risiko von Unterkühlung, Atemwegserkrankungen und Frostverletzungen bis hin zum Kältetod. Um Betroffene schnell zu erreichen, arbeiten Kreisverwaltung, Städte, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Sozialdienste und freiwillige Helfer auf lokaler Ebene eng zusammen. Was Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus tun können:

  • Hinweise geben: Wer Personen in Not sieht, melde sich bei der Notrufnummer, bei der Kreisverwaltung oder bei den örtlichen Rathäusern, damit kurzfristig geholfen werden kann;
  • Räume und Ressourcen nutzen: Rathäuser vor Ort können die Erreichbarkeiten und Öffnungszeiten von Notunterkünften nennen, zudem ist es hilfreich, im Winter warme Aufenthaltsräume in der Kommune zu kennen, um diese Informationen an die betreffenden Personen weiterzugeben;
  • Mithilfe: Lokale Vereine und Hilfsorganisationen freuen sich über ehrenamtliche Mitarbeit sowie finanzielle und Sachspenden. Was konkret benötigt wird ist individuell und kann bei den entsprechenden Stellen erfragt werden.

Ziel ist es, Betroffene rechtzeitig zu erreichen, ihnen sichere Unterkünfte zu vermitteln und Angehörigen der Gemeinschaft einfache Zugänge zu Unterstützung sicherzustellen.

Für nähere Informationen steht die Abteilung Wohnen und Krankenhilfe im Amt für soziale Förderung und Teilhabe zur Verfügung, erreichbar unter 06051 8548050 und 06051 8548055 sowie per E-Mail an wohnen-krankenhilfe@mkk.de.

Kommentare

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Jürgen
5 monate vor
Wahnsinn, wenn ich jemanden in der Kälte übernachten sehe, dann kann ich entweder direkt den Notruf wählen oder bis Montagmorgen warten bis die Kreisverwaltung vielleicht mal den Hörer abnimmt. Warum gibt es kein Meldeportal, in dem man den Standort angeben kann oder zumindest eine E-Mail-Adresse plus Telefonnummer für so etwas? Den Standort kann man ja zum Schutz der Obdachlosen anonym machen.
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