Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Auch die 3G-Regelung entfällt, sodass Besuche durch symptomfreie Angehörige ohne Einschränkungen möglich sind. Die Besuche können weiterhin am Nachmittag stattfinden (14 bis 19 Uhr). Es bestehen keine Vorgaben hinsichtlich der Besuchsdauer und Personenanzahl – wobei darum gebeten wird, Rücksicht auf die anderen Patienten im Zimmer zu nehmen. In einzelnen, besonders sensiblen Bereichen können hinsichtlich der Maskenpflicht und Besuchszeit vorübergehend Sonderregelungen gelten – diese werden den Besuchern vor Ort mitgeteilt.



