„Wie man seit kurzem an dem morgendlichen Gezwitscher erkennen kann, beginnen unsere Singvögel gerade damit, ihre Reviere abzugrenzen, einen Partner zu finden und einen geeigneten Nistplatz zu suchen.“ berichtet Susanne Hufmann von der GNA. Auch in den Kinzigauen regt sich schon das Leben. Viele Störche verteidigen die immer früher im Jahr besetzten Nester, Zugvögel wie Graugänse und Enten rasten in den Wiesen und Kiebitze suchen jetzt nach geeigneten Brutstandorten. „Deshalb gilt es, bei einem Aufenthalt in der Natur die Regeln der sogenannten Brut- und Setzzeit nicht nur zu kennen, sondern auch zu beachten.“ betont Hufmann.
Brut- und Setzzeit. „Zugegebenermaßen ist der Begriff etwas sperrig. Mit Brutzeit wird natürlich das Brüten der Vögel bezeichnet, die die gelegten Eier warmhalten, bis Jungvögel schlüpfen. Der Begriff Setzzeit kommt aus der Jägersprache und meint den Zeitraum, in dem das Haarwild, darunter Rehe und Rotwild, Junge bekommt. Aber auch andere Arten wie Amphibien halten jetzt Hochzeit, in dem sie zu Feuchtbiotopen und Tümpeln wandern, um sich dort zu finden, zu laichen und für eine neue Generation sorgen. Die Brut- und Setzzeit dauert vom Frühling bis zum Frühsommer. Egal ob Reh oder Vogel: Die Elterntiere benötigen für die Aufzucht viel Kraft. Und auch die Jungtiere, ganz gleich ob Kitz oder Küken, benötigen Ruhe und unseren besonderen Schutz.“, erläutert die GNA-Biologin.
Besondere Rücksicht gefordert. In Hessen erstreckt sich die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang März bis etwa Mitte Juli. In diesem Zeitraum wird von Hundehaltern noch mehr Verantwortung und erhöhte Rücksichtnahme gefordert, und das grundsätzlich in allen Außenbereichen, also Wiesen, Wäldern und in der Feldflur. Die Wege sollten auf keinen Fall verlassen werden und Hunde unbedingt angeleint sein. Nur so ist sicherzustellen, dass junge Feldhasen oder Jungvögel nicht aufgeschreckt und unnötigerweise gestresst werden. Denn das kann unter Umständen sogar Leben kosten.
Die Naturschützerin appelliert auch an Eltern. „Immer wieder beobachten wir, dass Kinder über Felder und Wiesen laufen, um rastende Graugänse oder Enten aufzuscheuchen. Das ist kein Spaß, denn die Altvögel können verscheucht und Gelege zertreten werden. Zugvögel, die in den Kinzigwiesen rasten, benötigen ihre Energiereserven für den Weiterflug, nicht für die Flucht.“, so Hufmann.
Allgemeine Leinenpflicht in Hessen ist überfällig. Dass eine Leinenpflicht während dieser sensiblen Zeit mehr als überfällig ist, darin sind sich alle Naturschützer einig. Doch die Kommunen können während der kritischen Monate individuell Verbote beschließen. Und in ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist dies sowieso der Fall. Außerdem verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Wild aufstöbern zulassen.
Achtung: In den verschiedenen Kommunen gelten für die Brut- und Setzzeit oftmals unterschiedliche Termine. Allen gemeinsam ist, dass sie freilaufenden Hunden enge Grenzen setzen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Da lohnt es sich doch, den Hund an der Leine zu führen.
Noch immer sind viele Tier- und Pflanzenarten bedroht, Biotope, Lebensräume und Ökosysteme gefährdet. Mithilfe Ihrer Spenden macht sich die GNA stark für den Schutz der letzten Naturparadiese im Main-Kinzig-Kreis. Lernen Sie die Natur- und Artenschutzprojekte der GNA kennen und unterstützen Sie die gemeinnützige Organisation mit einer Spende auf das Konto bei der Raiffeisenbank Rodenbach mit der IBAN DE75 5066 3699 0001 0708 00. Mehr Informationen unter www.gna-aue.de

