Rückwirkend zum 1. Juni 2023 haben dann auch Beschäftigte nicht-tarifgebundener Friseurbetriebe in Hessen Anspruch auf die allgemeinverbindlichen Tariflöhne. Das bedeutet, dass die im Lohntarifvertrag Nr.18 vereinbarten Löhne für alle Beschäftigten im Friseurhandwerk in Hessen gelten, also auch für diejenigen, die in Salons arbeiten, die nicht tarifgebunden sind. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Lohn zu bezahlen und Beschäftigte können mögliche Differenzen rückwirkend einfordern.
Eine Tarifeinigung hatte ver.di Hessen im Mai dieses Jahres mit dem Landesinnungsverband für das Friseurhandwerk Hessen erreicht. Eine erfahrene Friseurin erhält seit Juni 2023 14,50 Euro in der Stunde. Ausgenommen von der Allgemeinverbindlichkeit sind Meister*innen in verantwortlicher Stellung z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in mit über 10 Beschäftigten (Lohngruppe 1).
Die zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin Stefanie Mielast: „Die Beschäftigten im hessischen Friseurhandwerk litten in den vergangenen Jahren unter starken Belastungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Folgen waren Salonschließungen und Kurzarbeit sowie Arbeit unter gesteigerten Hygieneanforderungen mit gesundheitlichen Risiken. Auch die Inflation hat die Kolleg*innen massiv getroffen, denn als Beschäftigte mit Löhnen größtenteils im Niedriglohnbereich sind sie überproportional von Preissteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und Miete betroffen. Viele müssen von dem wenigen, was die in den letzten Jahren hatten, sich und ihre Familien ernähren und kommen dabei kaum noch über die Runden."
Neue Lohn- und Gehaltstabelle:
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Lohn-gruppe |
Stand TV Hessen seit 01.01.2021 |
Stundenlohn seit Okt 2021 mit MiLo |
Faktorberechnung zu TV/MiLo |
ab 1.6.2023 Stundenlohn |
Faktor-3,5% zu Stundenlohn 2023 |
ab 1.6.2024 Stundenlohn |
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1 |
18,99 € |
18,99 € |
1,0795 |
20,50 € |
1,0350 |
21,22 € |
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2 |
15,86 € |
15,86 € |
1,1034 |
17,50 € |
1,0350 |
18,11 € |
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3 |
13,78 € |
13,78 € |
1,1248 |
15,50 € |
1,0350 |
16,04 € |
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4 |
12,73 € |
12,73 € |
1,1390 |
14,50 € |
1,0350 |
15,01 € |
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5 |
11,69 € |
12,00 € |
1,1250 |
13,50 € |
1,0350 |
13,97 € |
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6 |
11,17 € |
12,00 € |
1,0833 |
13,00 € |
1,0350 |
13,46 € |
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7 |
10,65 € |
12,00 € |
1,0417 |
12,50 € |
1,0350 |
12,94 € |
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8 |
10,13 € |
12,00 € |
es gilt der gesetzliche Mindestlohn in jeweils aktueller Fassung |
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Information zu den Lohngruppen:
Lohngruppe 1
Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (über 10 Beschäftigte).
Lohngruppe 2
Meisterinnen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiterin (bis 10 Beschäftigte).
Lohngruppe 3
Meisterinnen, die
- selbstständig arbeiten,
- verantwortlich Aufgaben wahrnehmen,
- die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen,
- fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 4
Friseurinnen, die
- selbstständig arbeiten,
- die verlangten Friseurleistungen beherrschen und fachliche Beratungen durchführen,
- fähig sind, vorübergehend die Betriebsleiterin zu vertreten und sie bei der Anleitung von Auszubildenden zu unterstützen.
Lohngruppe 5
Friseurinnen, die selbstständig arbeiten und die verlangten Friseurleistungen beherrschen.
Lohngruppe 6
Friseurinnen, die vorwiegend selbstständig arbeiten;
- Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung, und zwar nach zweijähriger Berufstätigkeit.
Lohngruppe 7
- Arbeitnehmerinnen mit dreijähriger Ausbildungszeit ohne bestandene Gesellenprüfung;
- Ungelernte Arbeitnehmerinnen nach mindestens einjähriger Berufstätigkeit (Jahre der Berufstätigkeit außerhalb Deutschlands werden anerkannt)
Lohngruppe 8
Ungelernte Arbeitnehmerinnen mit weniger als einem Jahr Berufstätigkeit




Kommentare
Mit den Löhnen geb ich dir Recht aber mit einem Handwerker der auf'm Bau buckelt ist der Frisör auch nicht zu vergleichen.
Zum Glück gibt's den Mindestlohn.Als ich gelernt habe gab's im ersten Lehrjahr 160,- DM.Das war der Knaller!