„Wenn Eltern erfahren, dass ihr Kind unerlaubt im Unterricht fehlt, sind sie oft entsetzt. Aber wenn es um den Urlaub geht, lassen manche Eltern andere Regeln gelten und vergessen, dass sie eine Vorbildfunktion haben“, sagt der VBE-Landesvorsitzende Stefan Wesselmann. So würden Eltern ihren Kindern den Eindruck vermitteln, dass Schule nicht so wichtig sei und man z.B. durch die Behauptung, das Kind sei krank, das Schulgesetz umgehen könne.
Schulleitung entscheidet, ob Gründe wichtig sind
Das Hessische Schulgesetz sehe nur wenige Ausnahmen von der Schulpflicht vor: "Wenn Eltern vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien zusätzliche schulfreie Tage in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bei der Schulleitung einen schriftlichen Antrag stellen. Darin müssen sie begründen, warum es eine Ausnahme von der Schulpflicht geben soll. Die Schulleitung entscheidet dann, ob der Grund für die geplante Abwesenheit triftig ist. Bei einem günstigen Flugticket trifft das ganz sicher nicht zu“, stellt Wesselmann klar. Und abschließend: "Liegt ein überzeugender Grund vor, bekommen die Eltern eine schriftliche Erlaubnis für ihr Kind. Die bei sich zu haben, ist ratsam – denn immer wieder kommt es vor, dass die Polizei vor den Ferien an Flughäfen kontrolliert, ob Schulkinder unterwegs sind. Wenn die Familie dann keine Erlaubnis vorweisen kann, ist ein Bußgeld fällig."



