Die Staatsanwältin hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gefordert, sein Verteidiger Freispruch. Der Mann war angeklagt, im Dezember 2023 im Rahmen einer Behandlung in einer Praxis im Altkreis Schlüchtern eine 34-Jährige zunächst an den Oberschenkel-Innenseiten massiert zu haben. Später soll er mit seinen Händen auch ihre Schamlippen berührt haben.
Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger die Vorwürfe umgehend bestreiten. Niemals sei es zu sexuellen Handlungen von seiner Seite gekommen. Er sei mindestens „vier Finger breit“ von ihrer Unterhose entfernt gewesen. Als sie erklärt habe, sie empfinde die Behandlung als unangenehm, habe er seine Tätigkeit sofort eingestellt und ihr Anleitungen zur Selbstbehandlung gegeben. Er befinde sich privat in einer glücklichen, erfüllenden Beziehung. Deswegen seien die Vorwürfe absurd. Mittlerweile ist der 55-Jährige nicht mehr in dieser Praxis tätig.
Laut dem Opfer geschah der Vorfall im Rahmen des zweiten Termins bei dem Angeklagten. Sie sei dort wegen Rückenschmerzen vorstellig geworden. Während bei dem ersten Besuch alles normal verlaufen sei, habe sie das Verhalten des Mannes bei dem neuerlichen Termin verwundert. In einem barschen Ton habe er sie mit den Worten „Hose runter“ angefahren. Nachdem sie sich auf die Behandlungsliege gelegt hatte, habe der Therapeut sie zunächst im Hüftbereich angefasst. Später folgte dann eine Massage an der Innenseite des rechten Oberschenkels. Schließlich habe er im Bereich ihrer Schamlippen „herumgerubbelt“. Nach einer kurzen „Schockstarre“ von ihrer Seite habe sie erklärt, diese Behandlung sei ihr unangenehm. Um ihn abzulenken, habe sie ihn nach Anleitungen zur Selbstbehandlung gefragt.
Erst nach Gesprächen mit ihrem Ehemann und Bekannten habe sie die Situation als Straftat eingeordnet und gut einen Monat später Anzeige erstattet. „Ich war zu dumm, um zu gehen“, blickte sie heute kritisch auf ihr damaliges Verhalten zurück, nicht gleich nach dem barschen Ton des Angeklagten reagiert zu haben.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stand fest, dass die Aussage der 34-Jährigen die hohen Ansprüche an eine Aussage gegen Aussage-Situation erfülle. Die Frau habe keinen übermäßigen Belastungseifer gezeigt, Erinnerungslücken eingeräumt und keinerlei Motiv für eine falsche Beschuldigung. Sie forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und die Ableistung von 80 Sozialstunden. Ganz anders die Sichtweise des Verteidigers. Er sah keinerlei Konstanz im Aussageverhalten der Frau. Sein Mandant habe kein Motiv für eine solche Tat gehabt.
Für Richter Wolfgang Ott bestanden letztlich keine Zweifel: Der Vorfall habe sich genauso wie in der Anklage geschildert zugetragen. Die Zeugin sei glaubhaft und habe die Situation überzeugend geschildert – zumal der Vorfall bei ihr auch psychische Folgen gehabt habe. / hd



