Bei diesem Modell handelt es sich um einen freiverkäuflichen Multicopter ohne Verbrennungsmotor, der zu "Sport- und Freizeitzwecken" fernab von Flugplätzen erlaubnisfrei aufsteigen darf. Durch die Hessische Landesluftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt wird aber das Fliegen solcher Modelle über Menschenmengen, insbesondere Volksfeste, als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Luftverkehr gem. § 1 Absatz 1 LuftVO geahndet. Dies hat bereits in vergleichbaren Fällen Bußgelder im dreistelligen Eurobereich nach sich gezogen. Auch der durch den 52-Jährigen verursachte Vorfall wird daher der Luftfahrtbehörde zur Prüfung übersandt.
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main weißt in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Nutzung von Flugmodellen auch bei zukünftigen Veranstaltungen im Stadtgebiet einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht und ggf. weitere Straftatbestände - wie z.B. Körperverletzungsdelikte - darstellen kann und dementsprechend verfolgt und geahndet wird. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass ein unkontrollierter Absturz - wie der o.g. am 30. August 2015 - schwerwiegende Verletzungen bei Personen hervorrufen kann, die sich zufällig unter dem Flugmodell aufhalten. Daher wird die Frankfurter Polizei weiterhin verstärkt ein Augenmerk auf die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen richten.



