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„Polizei und Rettungskräfte müssen besser geschützt werden“

„Polizei und Rettungskräfte müssen besser geschützt werden“

Als Beobachter der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bei den Demonstrationen rund um die Europäische Zentralbank konnte der hiesige CDU-Landtagsabgeordnete, Heiko Kasseckert, hautnah miterleben, wie weit bei den Demonstranten die Hemmschwellen für den Einsatz von Gewalt gesunken sind.

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Kasseckert sprach in diesem Zusammenhang von roher Gewalt und blankem Hass gegen den Staat und seine Institutionen. „Diese Ereignisse rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank haben uns erneut vorgeführt, welchen Gefahren unsere Polizeibeamtinnen und –beamten, aber auch andere Rettungskräfte ausgesetzt sind“, unterstreicht Kasseckert. Bei den Blockupy-Demonstrationen am 18. März 2015 gab es auch erstmals Übergriffe auf Rettungskräfte der Feuerwehr.

Der Landtagsabgeordnete begrüßt daher das schnelle Handeln des Hessischen Innenministers, Peter Beuth (CDU), zum besseren Schutz der Polizeibeamtinnen und Beamten sowie aller weiteren Rettungskräfte. Nicht erst seit den gewalttätigen Angriffen auf Einsatzkräfte in Frankfurt setzten sich der Hessische Innenminister und die Landesregierung dafür ein, das Strafgesetzbuch um einen neuen „Schutzparagraphen 112“ zu erweitern. Eine Bundesratsinitiative zur Einführung des neuen § 112 im StGB hat die Hessische Landesregierung nun in ihrer Kabinettsitzung beschlossen.

„Angriffe und Gewaltanwendung gegenüber Polizisten und Rettungskräften sind kein Kavaliersdelikt“, macht Kasseckert deutlich. In Frankfurt wurde sogar versucht, eine Brandbombe in ein Fahrzeug zu werfen, in dem noch ein Polizeibeamter saß. „Den Tätern müsse für solche Handlungen mit aller Härte entgegengetreten und unmissverständlich deutlich gemacht werden, dass Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte Angriffe auf unsere Gesellschaft und auf unsere Werte sind.“

Inzwischen seien die Polizisten aber nicht nur bei Großveranstaltungen, sondern häufig auch im „normalen“ Polizeidienst Aggressionen und tätlichen Angriffen ausgesetzt. Dies könne ein Rechtsstaat nicht dulden, sondern muss auch mit gesetzlichen Regelungen die besondere Schwere solcher Taten deutlich machen, betont Kasseckert, der selbst aus einer Polizeifamilie stammt und im Innenausschuss des Hessischen Landtags sitzt. Der neue § 112 StGB stellt den tätlichen Angriff auf Polizeibeamtinnen und -beamte sowie auf Rettungskräfte unter eine Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Mit dieser Strafverschärfung wird deutlich, dass der Staat solche Angriffe nicht akzeptiert, sondern scharf mit dem Strafrecht sanktioniert.

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