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Sommerbühne: Pläne werden neu geprüft

Sommerbühne: Pläne werden neu geprüft

Die Pläne für eine Sommerbühne im Main-Kinzig-Kreis am Standort Wächtersbach sind vom Kreistag nicht genehmigt worden. Zwar hat das Parlament wie von Landrat Erich Pipa (SPD) gefordert einen Betrag von 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wo die neue Kulturstätte entsteht, soll nun aber erst geprüft werden. Der Kreistag ist dabei mehrheitlich einem CDU-Antrag gefolgt, dem auch FDP, Freie Wähler und AfD zustimmten.

Harth & Schneider
Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut:
Punkt 1: Der Kreistag unterstützt das Ansinnen, mit Mitteln des Kreises ein Programm zur Kulturförderung im östlichen Main-Kinzig-Kreis aufzulegen. Dieses richtet sich als Angebot an die  entsprechenden kreisangehörigen Kommunen sowie die kulturtreibenden Vereine und soll aus der Errichtung einer Kulturstätte bzw. Freilichtbühne bestehen. Der konkrete Bedarf hierfür ist zunächst im Rahmen einer methodisch abgesicherten Bedarfs- und Standortanalyse mit konkreter Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermitteln. Vor weiteren Beschlussfassungen in dieser Angelegenheit ist das Ergebnis der umfassenden Analyse dem Kreistag und vorab den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Standortsuche ist im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, an dem sich die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden beteiligen können, zu organisieren.
Punkt 2: Vor Festlegung des exakten Standortes der Kulturstätte  ist die betroffene Bevölkerung vor Ort in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, zum Beispiel mittels einer Bürgerbefragung. Die Festlegung des Standortes gegen den Bürgerwillen vor Ort lehnt der Kreistag ausdrücklich ab.
Punkt 3: Der Kreistag stellt für die Kulturförderung bzw. Planung und Bau einer möglichen Freilichtbühne und entsprechender Infrastruktur einmalige Finanzmittel  bis zu 1,8 Mio. € zur Verfügung, die ausschließlich aus Überschüssen des Jahresergebnisses 2016 finanziert werden. Der Betrieb und die Instandhaltung der Einrichtung sind durch die
Standortkommune sicherzustellen.  Die Punkte 2, 3 und 5 der ursprünglichen Vorlage des Kreisausschusses entfallen.
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