Hessenforst sollte demnach die Vergabe des Auftrages an die Firma Orsted zurücknehmen. Aber alle anderen Parteien hätten die Initiative der AfD abgelehnt. Nun gebe es doch noch Bewegung zu deren Antrag.
Darüber wundert sich Mohn, der als Direktkandidat für seine Partei zur Bundestagswahl antritt, nicht: „Schon seit Jahren stehen wir an der Seite der Bürger, die die Wälder um Bad Orb als Naherholungsgebiete erhalten wollen. Im Gegensatz zur ehemaligen Landesregierung aus CDU und GRÜNEN, denn die hatte die Vertragsunterzeichnung mit der Firma Orsted forciert. Und auch die jetzige CDU und SPD Koalition sah keinen Grund d,ieses Vertragswerk noch einmal infrage zu stellen. Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl wollen genau diese Parteien den Eindruck erwecken, den Kurs meiner Partei zu unterstützen. Das ist nicht glaubwürdig, denn im Kreistag und im hessischen Landtag gab es ausreichend Gelegenheit dazu. Nach unserer Überzeugung zielt dieser Sinneswandel unserer politischen Mitbewerber nur auf Wählerstimmen ab. Ich bin, wie Henning Strauß, heimatverbunden und werbe seit Jahren dafür, Windkraftanlagen grundsätzlich gar nicht in hessischen Wäldern zu bauen. Viele Anlagen in Südhessen stehen aber genau dort. Gerade in meiner Heimat des Spessarts lehne ich jede weitere Anlage ab und werbe für den Rückbau bereits vorhandener Windräder. Meine Familie hat ihre Wurzeln in Flörsbachtal (Mosborn). Die Pläne auch dort Windkraftanlagen zu bauen, halte ich gelinde gesagt für eine Katastrophe. Windkraftanlagen sind Industrieanlagen und gehören fast ausschließlich in dafür ausgewiesene Industriegebiete. Das WindBG muss daher neu gedacht werden. Ich will, dass die großflächigen Naturzerstörungen durch Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen in Wäldern, Feldern und auf Ackerflächen sofort beendet wird."




@Markus, was ist bei Ihnen schief gelaufen?
"Verwandtinnen"
Göttlich
Wenn die AfD wirklich Anti-Demokraten und Demokratieverächter wären, warum sind sie die einzige Partei, die z. B. Volksabstimmungen einführen will. Eine direktere Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungen gibt es nicht.
Volksabstimmungen, ein Begriff bei dem etablierte Parteien hektische Flecken im Gesicht bekommen, der Puls rast und die Schnappatmung einsetzt.
Zeitverschwendung. Solche Leute, die entgegen Art. 33 Abs. 1 GG die staatsbürgerliche Gleichberechtigung aller Bürger in Abrede stellen und in konsequenter Verfolgung ihrer verfassungswidrigen Ziele die Einhaltung des vierten der fünf Grundsätze für wirklich demokratische Wahlen sabotieren, sind nicht dialogfähig.
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Ist das so schwer?
Haben Ihrer Wahrnehmung nach alle Wähler und alle Mitglieder aller in Deutschland nicht verbotenen Parteien die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten?
Oder gibt es welche, die in der Öffentlichkeit angegriffen werden, die gemobbt werden, denen die Arbeitsplätze gekündigt werden, die in manchen Hotels nicht einchecken dürfen oder deren Stimmen in deutschen Parlamenten unerwünscht und weniger wert sind?
Deren Vorschläge, Anträge und Forderungen - mögen sie noch so richtig oder sogar dringend oder nötig sein - erst nach einer sorgfältigen Prüfung, von wem sie stammen, überhaupt zur Kenntnis genommen werden dürfen?
Denen - ganz besonders exemplarisch hier in diesem zensurfreien VO-Forum - auf Sachbeiträge stets mit Beschimpfungen und Beleidigungen geantwortet wird, sofern Gesinnungsschnüffelei bestimmter Foristen ihre Zugehörigkeit oder sogar nur partielle Zustimmung zu einzelnen Gedanken aus dieser Gruppe von Personen zu ergeben scheint? Personen eben, denen man die gleichen staatsbürgerlichen Rechte (und Ehrenpflichten) eben gerade nicht mehr zuzubilligen bereit ist und gegen die man - verfassungswidrige und gemeinwohlschädliche - Brandmauern errichtet?
@Andreas B., jeder, der hier statt ad rem zu debattieren, Mitmenschen das Menschsein abspricht und sie stattdessen als Geschmeiß und ähnlich bezeichnet, erklärt damit, dass er einige Artikel unserer Verfassung nicht kennt und öffentlich zur Verletzung und Missachtung von Art. 34 (1) GG aufruft.